Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BRÜCKENBAU MIT PFERDEGELENK

Vorschriften zur Sicherung der Schifffahrt während des Brückenbaues am Inn bei Brirlegg

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 22. November 1854 · Seite 3 · #Brücken und Stege
Um bei dem bereits in Angriff genommenen Brückenbaue bei Brirlegg die Bauanordnungen in der Art zu treffen, daß durch die Eisenbahnarbeiten die Schifffahrt am Jnnstrome weder gefährdet noch nachtheilig beirrt werde, werden nachstehende kommissionelle Verfügungen zur Darnachachtung für die Schiffsleute zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1. Die Tagszeit der Offenhaltung der Durchgangsöffnung bei der zu erbauenden Eisenbahnbrücke wurde von nun an von 11 — 1 Uhr Mittags und von 5 Uhr Abends bis 6 Uhr früh des andern Tages festgesetzt. 2. Die erforderliche Höhe für die Durchgangsöffnung wurde mit zehn Schuh über den jedesmaligen Wasserspiegel ausgemittelt. 3. Für die Weite der Durchgangsöffnung wurde das Minimum von 24 Fuß bestimmt. 4. Die anfwärts fahrenden Schiffe werden von den Zugpferden bis zu den Haftstecken Flußaufwärts gezogen; die Rampen werden an beiden Seiten des rcchtseitigcn Landpfeilers in das Hochufer eingeschnitten und so geführt, daß die Pferde hinter dem zu erbauenden Maschincnhause auf der andern Seite wieder auf den Treppelweg gelangen können. Für das Befestigen der Schiffe werden 6 Haftstecken in Entfernungen von 4 zu 4 Klafter an dem innern Rande des Treppelweges und unterhalb der Rampen angebracht. 5. Der höchste Wasserstand, bei welchem der Jnnstrom noch mit Schiffen befahren wird, wurde mit 8 Schuh über Null erhoben. 6. Die thalwärts fahrenden Schiffe müssen bis zur Zeit der Offenhaltung der Durchgangsöffnung oberhalb der bestehenden Jochbrücke, und zwar in der Flußstrecke von dem Alpbache bis zu dieser Brücke landen. Für die Ermöglichung des Anlandens an dieser Stelle bei höherem Wafferstande wurden die geeigneten Einleitungen bereits getroffen. 7. Die Signalisirung der freien und abgesperrten Schifffahrt geschieht dadurch, daß bei dem so genannten Wieserhäusl Flußaufwärts des Alpbaches für die ganze Zeit, als die Durchgangsöffnung der zu erbauenden Eisenbahnbrücke geschlossen ist, eine weißrothe Fahne aufgestellt wird, welche man in den Zeitpunkten, wo der Durchgang für die Schiffe offen ist, wieder herab nimmt.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 22. November 1854, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/110-vorschriften-zur-sicherung-der-schifffahrt-waehrend-des-1854).

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