Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
ARMENSTATUTE NEU GESTALTET

Revision der Armenstatuten im Bürgerausschuß am 12. November

WeefchiedeNeH. ThrruMMt rstssd am 3mvam m:. 9 Uhr Morgsrrs 4 Grad Wärme (Bürgerausschußsitzung am 12. Rov.) Nachdem daS Protokoll der letzten Sitzung ohne Beanstandung verlesen worden, wurde die Armenstatutenrevision vorgenommen: Hr. Magistratsrath Wilhelm beantragte eine verbesserte Stylisirung des 8. 2 Bezüglich dcS im 8. 4 beantragten „VicepräseS" wurde mit großer Majorität die Hinweglassung dieser Charge beschlossen. 8. 6 wird mit Majorität so festgesetzt, wie der Entwurf lautet, nämlich, daß die Herren Pfarrer von St. Jakob, St. Nikolaus, Mariahilf und Dreihciligen ständige Mitglieder der Armendirektion sein sollen. Diesem Beschlüsse ging eine sehr lebhafte Debatte voraus, worin der Herr Vicebürgcrmeister Mehr daS MinoütätSvotum vertrat, welches gegen die Zulassung von Btrilftimmen — der hochw. Herrn SeclsorgSvorstände war, daS Gegentheil bevorworteten die Herren M. - R. Mehr senj., hochw Hr. Pfarrer von St. Nikolaus, Dr. Rapp, Engel, P. Hüter. Der 8. 6 bea tragt, der Armendirektion einen Hrn. Magistratsrath nach der Wahl deS Hrn. Bürgermeisters — als ständiges Mitglied beizugeben. Der Bürgerausschuß beschließt die Wahl von zwei Herren Magistratsräthen. Die bei diesem Paragraf beantragte Stylisirung, anstatt Nothwendigkeit der Beiziehung eines Polizeikommissärs das „ Erwünschtsein " zu setzen, wurde vom Ausschußmitgliede Hrn. Prof. Daum als überflüssig gehalten, wogegen Hr. Rath Mehr senz und Hr. Pfarrer Gräber protestiren, und Hr. Rath Wilhelm für die Beibehaliung der Beiziehung eines Hrn. k k. Polizeikommissärö sprach, welche hierauf vom Ausschuß ebenfalls angenommen wird. Die 88. 7 bis 18 wurden mit unbedeutenden Veränderungen ea bloc angenommmen. 88. 19 bis 29 blieben unverändert wie im Entwurf. 8. 30 wird die erste Zeile weggelassen. Bei 8. 33 wurde anstatt » für die Person " zu setzen beschlossen „ für di - Parthci ". Bei 8. 38 wird der Ausdruck „christlichen" mit dem AuSdrucke „religiösen" zu ersetzen beschlossen, da möglicher Weise auch Gemeindcarmc von mosaischen Glauben zu unterstützen kommen können. 88 39 bis 56 wurden mit unbedeutender Aenderung angenommen. Nur beantragt Hr. Pfarrer Gräber, an die Armenväter und Mütter eine eigene In, struktion zu erlassen. 88. 40 bis 56 bleiben unverändert. 8. 57 veranlaßt Hrn.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 13. November 1862, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1195-revision-der-armenstatuten-im-buergerausschuss-am-12-november-1862).

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