schadhafte Mauern selbst ausflicken lassen zu können. Abg. v Gold egg wünscht dennoch, bei derlei Auslagen schon im Boraus zu wissen, wer dieselben bestreiten müsse, und stellt einen Antrag dahin, daß die Ausgaben für solche Schießen vom Staatsschätze zu tragen seien. Fürst - Statthalter erklärt, nicht ermächtigt zu sein, die Uebernahme solcher Auslagen zu versprechen. v. Goldeggs Antrag wird angenommen; ebenso die übrigen Sätze deS 8. 30. Abg. v. Gold egg fragt zu 8. 31, wer daS angemessene Pauschale sür BekleidungSkosten zahle? Abg. v. Comini glaubt, eS sei dies zu bestimmen Sache der Regierung. 88 31 bis einschließlich 38 werden hierauf angenommen. Abg. v. Gold egg beantragt, daß auch freiwillige Kompagnien aus Studenten, Förstern, re. unter denselben Vorrechten gebildet werden können. 8. 39 wird angenommen; v. GoldeggS Aenderung ebenfalls. 8. 40 nebst v. Goldeggs Antrag auf Bildungsmöglichkeit von Compagnien aus besonderen Corporationen wird vom Referenten v. Comini bevorwortet und vom Hause angenommen. Abg. Dr. BlaaS will bei 8. 41 beigeietzt haben: „ in der Regel ", damit auch Nicht - Tiroler oder Nicht - SchießstandSmitglieder in freiwillige Compagnien ausgenommen werden können. 8. 41 wird mit der Verbesserung des Abg. Dr. Blaas angenommen. Zu 8. 42 beantragt Abg. Dr. BlaaS eine kürzere Dienstzeit als 100 Tage, nämlich eine zweimonatliche. Referent v. Comini ist entschieden dagegen unter Anführung der Gründe. 8. 42 wird mit Probst HaideggerS Verbesserungsantrag angenommen; dagegen Dr. Blaaö ' S Verkürzung der Dienstzeit abgelehnt. 88 43 bis einschließlich 58 wurden zum Beschluß erhoben, womit daS Gesetz über die tirolische LandeSvertheidigung vom Landtage Tirols angenommen ist. Den Inhalt der einzelnen Paragraph « wörtlich wiederzugeben, verbietet der Raum dieses Blattes, und müssen wir diesfalls auf die Berichte im Tirolerboten und auf die stenographischen Berichte verweisen. Schließlich entwarf Referent v. Comini noch ein Gesammtbild der ganzen Verhandlung und dankte Sr. Durchlaucht für Hochdessen in vielen Punkten höchst zuvorkommendes Einv rständniß, und beantragt, durch Acclamation zu beweisen, daß der Tiroler Wahlsp uch: „ Für Gott, Kaiser und Vaterland zu siegen oder zu sterben " noch stets derselbe sei. ( Alle Deputirten erheben sich von den Sitzen.) Fürst - Statthalter erklärt, in der erfreulichen Lage zu sein, dieses Gesetz der allerhöchsten Sanktion anempfehlen zu können, und verspricht auch, den Antrag des Abg. Hofrath Haßlwanter bezüglich der Loostausch und Unterstellungs- Begünstigung der LandcSschützen, falls solche zum Eintritt in daS Kaiserjäger- Regiment durch das LooS bestimmt würden, auf das Wärmste zu bevorworten. (Alle Abgeordneten erheben lch zum zweiten Male zum Zeichen deS Dankes für Se. Durchlaucht den Hrn. Fürften - Statthalter.)
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. März 1863, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1248-annahme-des-gesetzes-ueber-die-tirolische-landesvertheidigung-durch-1863).
Gestern erfolgte die Wahl deS neuen Herrn OberschützenmcifterS für den Landeshauplschießstand Innsbruck. Herr Etatthaltereirath Ritter v. Strele wurde zur Freude Aller einstimmig gewählt. Herr Unterschützenmeister Schönh …
Wie die Wiener „ Morgenpost « berichtet, ist dieser Tage ein Armeebefehl « flössen, in welchem den Herren Offizieren der Gebrauch der sogenannten „ Augen und Nasenzwicker " untersagt wird; Kurzsichtige haben sich der gew …
September 1863 eingravirt. Vorgestern 9 Uhr Vormittag verschied eine Berühmtheit eigener Art, der allen Schützen wohlbekannte 89jährige Zieler deS k k. LandeShauptfchießjtandeS Johann Haller. Derselbe hatte wohl einen gr …
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