Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GEISTERBÜCHSE AUS DEM PFERDEZEITALTER

Verbot des schnellen Fahrens in engen Straßen und Straßenecken

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 21. Mai 1867 · Seite 4 · #Kutschen und Fuhrwerke
Das schnelle Fahren an der Mündung der Landhausgasse gegen die Neustadt und den übrigen Straßenecken, sowie in engen Straßen wird allen Fuhrwerken strengstens untersagt. Uebertreter dieser Anordnungen werden, wenn selben nicht ein Vergehen oder Uebertretung nach §. 335, 427 oder 428 zur Last fällt, mit einer Geldbuße von 1 bis 5 fl. oder Arrest oder körperlichen Züchtigung bestraft.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 21. Mai 1867, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1932-verbot-des-schnellen-fahrens-in-engen-strassen-und-strassenecken-1867).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Eisenbahn, Straßen & Verkehr“

SCHIENEN LEGEN SICH VON INNSBRUCK NACH BOZEN

Beginn der Schienenlegung der Eisenbahnstrecke Innsbruck-Bozen

Innsbrucker Nachrichten · 16. März 1867 · S. 4 · Eisenbahn, Straßen & Verkehr

Gestern ist aus der Eisenbahnstrecke Innsbruck - Bozen auch vom hiesigen Bahnhofe aus mit der Schienenlegung begonnen worden, und dieselbe gestern schon bis zur Wiltauer Kloster - Mauer vollendet worden. …

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