Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
VEREINSRECHT MIT NEUEN REGELN

Vereinsgesetzentwurf Taaffes mit Bestimmungen über Versammlungsrecht und politische Vereine

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 20. Juli 1867 · Seite 3 · #Vereine
Nächste Sitzung: Donnerstag. Das Gesetz über das Vereins und Versammlungsrecht. Der vom Minister Taaffe in der Sitzung vom 16. d. Mts. des Abgeordnetenhauses überreichte Entwurf eines Vereinsgesetzes liegt uns im Wortlaute vor und wir citiren hier die wesentlichsten Punkte aus demselben: Nach der RegierungS - Vorlage ist „ die Bildung von Vereinen gestattet, insofern dieselben nach ihrem Zwecke und nach ihren Einrichtungen weder ein Gesetz noch bestehende Rechte verletzen, noch das öffentliche Wohl gefährden. " — Ueber die ( an die politische Behörde) erstattete Anzeige ist auf Verlangen sofort eine Bestätigung zu ertheilen. — Von keinem Vereine dürfen Beschlüsse gefaßt oder Erlässe auSgefertigt werden, wodurch nach Inhalt oder Form der Verein sich eine Autorität in einem Zweige der Gesetzgebung oder Exekutivgewalt anmaßt. — Petitionen oder Adressen, die von Vereinen ausgehen, dürfen von nicht mehr als zehn Personen überreicht werden. Bezüglich der politischen Vereine seien hier folgende Bestimmungen bervorzuheben: Ausländer. Frauenspersonen und Mindcrjähriae dürfen als Mitglieder politischer Vereine nicht ausgenommen werden. — Politischen Vereinen ist untersagt, Zweigvereine zu gründen, Verbände unter sich zu bilden oder sonst mit anderen Vereinen, sei es durch schriftlichen Verkehr, sei eS durch Abgeordnete in Verbindung treten. DaS Gesetz über daS Versammlungsrecht umfaßt zwanzig Paragraphe, aus denen wir hier folgende hervorheben: Wer eine Volksversammlung oder überhaupt eine allgemein zugängliche Versammlung ohne Beschränkung auf geladene Gäste veranstalten will, muß dies wenigstens drei Tage vor ver beabsichtigten Abhaltung unter Angabe deS Zweckes, deS OrtS und der Zeit der Versammlung der Behörde schriftlich anzeigen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 20. Juli 1867, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1988-vereinsgesetzentwurf-taaffes-mit-bestimmungen-ueber-1867).

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