Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
KIRCHE ODER STAAT IM KLASSENZIMMER

Debatte über das Schulgesetz im Tiroler Landtag

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 14. Oktober 1868 · Seite 1
Peter von Alkant. XXX. und XXXI. Sitzung des Tiroler Landtages vom 9. Oktober. Unter ungewöhnlicher Theilnahme des Publikums begann, nachdem der Einlauf abgethan, die Debatte über das Schulgesetz. Berichterstatter Dr. Jäger: ES waltet ein prinzipieller Gegensatz zwischen der Regierungsvorlage und den Ausschußanträgen ob. Er wolle daher den Standpunkt der Regierung und des Ausschusses darlegen. Die Regierung hat ihren Standpunkt in zwei Gesetzen, nämlich im Staatsgrundgesetze vom 21. Dezember 1867 und vom 25. Mai 1868, dargelegt. Darin wird bestimmt, der Staat hat die oberste Aufsicht über die Schule, die Kirche wird verwiesen auf Ertheilung des Religions - Unterrichtes. Die Zusammensetzung deS SchulratheS bezweckt vollständige Unterordnung der Schule zum Staate. Der Religions - Unterricht wird nur wie die übrigen Gegenstände behandelt. Der Standpunkt des Ausschusses ist dem der Regierung entgeqengesetzt, weil er sich auf kirchlich historischem Boden befindet und somit die Verbindung der Kirche mit der Schule aufrechterhalten will, nicht blos auö Vortheil, sondern auS Prinzip. Der Ausschuß betrachte die Volksschule ganz als von der Kirche ausgegangen, nicht der Staat habe sie gegründet. Redner sucht dies historisch zu beweisen. Es sn widersinnig, die Schule zu verweltlichen in einem katholischen Lande. Die Schule habe die Kinder in Commission von den Eltern, weßhalb die katholischen Eltern verlangen können, daß ihre Kinder nur katholisch erzogen werden. Der Ausschußentwurf sei gerecht und billig, und das hohe Haus wolle ihm die Zustimmung ertheilen. — Die General - Debatte wurde eröffnet. Dr. Rautenkranz: Ich wußte bei Anhörung des Vortrages meines Vorredners nicht, ob ich mich im ReichSrathe oder im tirolischen Landtag befinde. Die Festsetzung deS Verhältnisses zwischen Schule und Kirche gehöre ganz und gar in die Competenz des ReichSratheS. Das Gesetz vom 25? Mai ist Reichsgesetz, und eS gibt keine Autorität, welche eS verwerfen könnte. DaS SchulaufstchtSgesetz von heute ist nur ein Supplement zu diesem Reichsgesetze. Der Geist des letzteren muß daher im Schulgesetze fortleben. Will man dies nicht, so ist die Sanktion nicht zu erwarten und das Land bleibt ohne die Wohlthat der neuen Gesetze. ES gibt freilich Solche, die dies nicht bedauern, Manche, welche sich darüber freuen, daß wir in Tirol noch um eine Eigentümlichkeit mehr haben.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 14. Oktober 1868, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2205-debatte-ueber-das-schulgesetz-im-tiroler-landtag-1868).

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