Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GRABMAL MÜSSTE ZUVOR GEZEICHNET SEIN

Neue Bekanntmachung des Magistrats über die Bepflanzung des Gottesackers

(Die Trauerweiden am Friedhofe.) In Betreff der am neuen Friedhofe gefällten Baum - ( Trauerweiden) hat der hiesige Stadtmagistrat folgende Bekanntmachung erlassen: „ Nach 8. 7 der Vorschriften für den Gottesacker der St Jakobspfarre vom 1. August 1857 dürfen die Grabplätzc nur mit Blumen oder Gesträuchen bepflanzt werden. Nach § 9 und 18 derselben Vorschriften sind die Zeichnungen der auf den reservirten Begräbnißstellen oder in den Arkaden aufzustellenden Monumente oder Gedenktafeln dem Magistrate zur Beurtyeilung und Genehmigung vorzulcgen. Da diese Vorschriften wiederholt dadurch übertreten werden, daß Bäume aufgepflanzt und Monumente aufgestellt werden, ohne hiefür eine Genehmigung erhalten zu haben, werden obige Anordnungen neuerlich mit dem bekannt gemacht, daß die unberechtigt gepflanzten Bäume oder aufgestellten Monumente ohne WeiterS durch die städtischen Aufsichtsorgane entfernt werden würden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 9. Dezember 1868, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2233-neue-bekanntmachung-des-magistrats-ueber-die-bepflanzung-des-1868).

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(Herr Dr. Adolf Pichler) wurde von Sr. Majestät dem Kaifer zum ordentlichen Professor der Mineralogie und Geologie an der hiesigen Universität ernannt Es freut unö, daß Pichler ' S Verdienste um die naturwissenschaftlich …

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