Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
MÜTTER KLAGE GEGEN SCHULREFORM

Bestätigung der Arreststrafe widerrechtlicher Mütter durch den obersten Gerichtshof

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 27. Juli 1870 · Seite 5
Karl Felderer. (Die rebellischen Weiber vor dem obersten Gerichtshof.) Der oberste Gerichtshof in Wien hat die Weiber zu Lähn Bezirk Reutte und Gnadenwald Bezirk Hall, welche ihre Kinder von der Schulvisitation aus der Schule holten, der Uebertretung nach §. 314 des Strafgesetzes schuldig und die ihnen zuerkannte Arreststrafe von drei Tagen bestätigt. Das Oberlandesgericht hatte bekanntlich entschieden, daß die Weiber schuldlos seien und das Recht haben ihre Kinder von der Schule abzuholen. Der oberste Gerichtshof hingegen entschied, daß das persönliche Verhältniß der Angeschuldigten zu den Kindern, wornach sie das Verhalten der letzteren außer der Schule zu bestimmen berufen sind, ihnen nicht die Befugniß geben kann, staatliche Einrichtungen und die Amtshandlungen der obrigkeitlich bestellten Organe in gesetzwidriger Weise zu hindern.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 27. Juli 1870, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2528-bestaetigung-der-arreststrafe-widerrechtlicher-muetter-durch-den-1870).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Gerichtswesen & Prozesse“

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |