Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
TAGBLATT NR. 152 VOM SCHRANK VERBANNEN

Verurtheilung Petters in contumaciam und Bestätigung der Beschlagnahme des „Innsbrucker Tagblattes“

(Preßgerichtllches.) Am 27. d. MtS. wurde August Petter, Weltpriester und verantwortlicher Redakteur der „ Neuen Tiroler Stimmen " wegen Hebertretung der Vernachlässigung pflichtmäßiger Obsorge, begangen durch die Presse in Nro. 121 der „ Neuen Tiroler Stimmen " zu einem Monat Arrest und zum Kautionsverlust per 300 fl, nachdem weder er noch ein Vertheidiger erschienen war, in contumaciam verurtheilt. — Die Beschlagnahme der Nr. 152 des „Innsbrucker Tagblattes " wurde durch die am 19. d. M. erfolgte Entscheidung des k. k. Oberlandesgerichtes auf Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Landesgerichtes, welches dem Ansuchen des Staatsanwaltes um Bestätigung der Beschlagnahme keine Folge gegeben hatte, bestätigt und das Verbot der weiteren Verbreitung dieser Nummer ausgesprochen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 29. Juli 1871, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2670-verurtheilung-petters-in-contumaciam-und-bestaetigung-der-1871).

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