Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
KOPFLOS UND KALT

Zur Aufrechterhaltung der städtischen Autorität nach dem Vorgang beim Ganahl'schen Leichenbegängnis

Herr M. Meher interpellirte den Herrn Bürgermeister, welche Schritte er aus Anlaß des Vorganges beim Ganahl ' schen Leichenbegängnisse, bei welchem die Kinder der Schule zu Dreiheiligen trotz der Aufforderung des Herrn Bürgermeisters die Köpfe in Anbetracht des weiten Weges und der nieder » Temperatur bedeckt zu halten, in Folge Gegenbefehles seiner Aufforderung nicht Folge geleistet hätten, — gethan habe, um die städtische Autorität aufrecht zu halten. — Der Herr Bürgermeister beantwortet diese Anfrage dahin, daß er dem Leiter der dortigen Schule deshalb eine strenge Rüge ertheilt und daß der Magistrat die Verordnung erlassen habe, daß sich in Zukunft die Schuljugend bei ähnlichen Anlässen nicht mehr ohne vorher eingeholte magistratliche Erlaubniß beiheiligen dürfe, und diese Erlaubniß nur unter der Bedingung ertheilt werde, daß sie bei Kälte und großer Hitze die Köpfe bedeckt zu halten haben.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 19. Jänner 1872, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2773-zur-aufrechterhaltung-der-staedtischen-autoritaet-nach-dem-vorgang-1872).

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