Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
RAUCHEN IM WINDE STRAFBAR

Verschärfung des Rauchverbots in freien Räumen bei stürmischem Wetter

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 23. Mai 1872 · Seite 6 · #Feuerwehr (Verschiedenes)
(Der hiesige Stadtmagistrat) hat folgende Kundmachung erlassen: Mehrjährige Eifahiung hat gezeigt, daß das unter dem 2 % Juli 1867 Z. 2717 au « Rücksichten der Sicherheit des Eigenthums vor Feuersgefahr vom Stadtmagistrat erlassene Verbot des Zigarren und Tabak - RauchenS bei starkem Winde an öffentlichen Straßen und Plätzen und überhaupt in freien Räumen ungeachtet fortwährender Arrelirungen, Abstrafungen und Erinnerungen von Seite der ösienllichen Organe durchweg « nicht befolgt werde. Diese traurige Wahrnehmung und ein eist jungst in Folge Verweheas einer glimmenden Zigarre oder glühenden Tabaksasche ausgebrochener Brand, veranlaßt den Stadtmagistrat das Eingangs erwähnte Verbot mit der Verschärfung zu erneu ° rri, daß jeder dawider Handelnde unnachsichtlich mit einer Geldstrafe von 5 st., wovon eine Hälfte dem Anzeiger und die andere Hälfte dem Armensonde zusallt, oder im Uneinbringlichkeitsfalle mit 2tägigem Arreste bestraft wird. Hiebei macht eö keinen Unterschied, ob der Raucher mit brennender Zigarre oder mit glühender offener oder mit Deckel versehener Tabakspfeife betraten werde.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 23. Mai 1872, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2870-verschaerfung-des-rauchverbots-in-freien-raeumen-bei-stuermischem-1872).

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