alsbald die geschehen- Entbindung konstatirte. Der Bauer fand indessen nach einigen, uchcn das Kind im Stalle unter dem Mist, auf dem Bauche liegend, todt. Das Kind war auszetragcn, weiblichen Geschlechtes und die Gerichtsärzte konstatirten, daß dies Kind reif und lebensfähig aus dem Mutterleibe ausgetreten sei, daß es nach der Geburt sein Leben selbstständig fortzusetzen im Stande gewesen wäre und daß es wirklich schon geathmet habe, was die angestellte Lungenprobe vollständig erwies. Den Erwürgungstod sprachen die Sachverständigen aus, indem das Kind durch das Znsammendrücken des Kehlkopfes und den Abschluß der Luft zum Munde am Stickfluß gestorben sei, zu welcher Aunnahme auch die wahrgenommenen Spuren der Gewaltthätigleit am Halse u » d Munde de« Kindes berechtigten. Die Angeklagte ist vollends geständig, unter beständigem Schluchzen wiederholt sie das Geständniß in der Verhandlung, sie zeigt g oße Reue und auf ' s Tiefste erschüttert. Ihr Leumund ist etwas zweifelhaft. Vor zwei Jahren wurde sie eines a « ßerehe. icheu Kindes entbunden, die Dienst und Leumunds - Zeugnisse schildern sie als arbeitssam, jedoch als lügenhaf, und scheinheilig. Tie rede viel vom „ Kirchengehen und Wallfahrten ". Die wegen ihrer ersten Entbindung vernommenen Zeugen lassen durchblicken, daß Maria Nagele auch damals das Kind „ vertuschen " gewollt habe. Den Entschluß, das Kind zu tödten, faßte die Angeklagte, als sie bei ihrem Eint ' itt in den Stall die herankommende Entbindung merkte, nachdem ihre früher gehegte Absicht, in die Gebäranstalt sich zu begeben, nicht mehr ausführbar war. Schon, und Noih, die ihr wegen der Dienftesentlassung bevorstand, haben sie zu diesen, Schritte gebracht. Voll Reue will sie ihr Leben zur Sühne lassen. In Würdigung der vielen Milderungsgründe beantragte dahe der k k. Sactsanwalt v. Clementi unter Anwendung des dem Gerichtshöfe nach 8. 286 St. P. O. ziistehendei, außerordentlichen Milderungsrechtes eine Strafe von 6 Jahren schweren Kerkers. Nach abgehaltener Berathung verkündete um 11 Uhr Vormittags der Präsident das Urtheil, wonach Maria Nagele des Verbrechens des vollbrachten Kindsmordes nach 8. 139 St. G. schuldig und zur Strafe des schweren Kerkers in der Dauer von 5 Jahren, verschärft mit 1 Fasttage in jedem Monat unter Anwendung res 8. 286 St. P. O. verurtheilt wurde. Die Angeklagte nahm das Urtheil ruhig hin und bat, bald ihre Strafe, „die sie w " hl verdiene ", antreten zu dürfen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 11. August 1873, S. 7, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3175-verurtheilung-der-angeklagten-maria-nagele-wegen-vollbrachten-1873).
Bon der Beantwortung der nicht zu seinem Ressort gehörigen Frage wegen Auflaffung der Schulmesse wurde Umgang genommen (Der systemisirte Stand der k. k. Gendarmerie) in Tirol und Vorarlberg pro 1873 ist folgender: Beim S …
(Eine neue Schulvisitation) steht nach Meldung de. „ Tagblattes " der Gemeinde Reppen bevor und für den Fall neuerlicher Renitenz wird der Ge meinde angekündigt we den, daß sie solange 20 Mann Gendarmerie auf ihre Kosten …
(Die 3 Ausreißer) ans der hiesigen Frohnveste wurden, Dank der schnell eingeleiteten Verfolgung, wieder von der Gendarmerie, weiche sie außerhalb Seefeld aufgegrissen hatten, eingeliefert. …
Am 14. ds. wider Sigismund Reisberger, 24 Jahre alt und lediger Schreinergeselle aus Schwa;, wegen Verbrechens des Diebstahls. tEine Schillvisitatioil) mit eventueller Gendarmerie - Assistenz soll, wie die „Tir. Stimmen …
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