Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
STENOGRAMME MIT KURZHALTEN

Neue Verordnung zum stenographischen Unterricht an Mittelschulen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 28. August 1873 · Seite 4 · #Stenographenverein
(Stenographisches.) Zur Herstellung der uöthigen Einheit im stenographischen Unterricht an Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache bestimmt eine Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht: Der Unterricht wird in der Regel in zwei Jahreskursen ertheilt: Erster Kurs. «.) Lehrziel Die Schüler sollen so weit gebracht werden, daß sie ungekürzte Schrift richtig schreiben und gekürzt lesen können; b) Lehrstoff. Erstes Semester. Unter sorgfältiger Pflege der stenographischen Kalligraphie: Wortbildungslehre, Vor und Nachsylben, Siegel mit Ausschluß der Kammersiegel. Zweites Semester. Wortkürzungslehre, Lese und Schreibübungen bezüglich der Wortbildung und Wortkürzung. Vollständige Theorie der Satzkürzungen. — Zweiter Kurs, a) Lehrziel. Die tüchtigeren Schüler sollen einem Diktate von mindestens 90 Worten in der Minute zu folgen im Stande sein, d) Lehrstoff. Der Unterricht besteht in beiden Semestern in Lese und Schreibükungen bezüglich der Satzbildung; die Schreibübungen nach allmälig rascheren Diktaten. Bezüglich der zulässigen Lehr und Lesebücher wurde gleichzeitig eine Verfügung getroffen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. August 1873, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3190-neue-verordnung-zum-stenographischen-unterricht-an-mittelschulen-1873).

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