Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FEUER MIT SCHLAGEN UND FARBEN

Anordnungen der Feuerwehr bei Brandfällen in der Stadt und Umgebung

Gztra - Neilage zü de « Zuusörucker Machrichten Vitro. 20 fln die Rewohner Dnnsörucfc ’ s! In Folge der Organisation unserer freiwilligen Feuerwehr untersteht derselben bei Brandfällen au « schließlich duS gesanioite Löschwese ». Damit die freiwillige Feuerwehr ihre verantwortungsvolle Aufgabe möglichst durchführen kann, wolle die Bevölkerung bei Brandfällen Folgende beobachten: Um eine rasche Allarmirung zu ermöglichen ist e » unerläßlich, daß diejenigen, welche zuerst Kenntniß vom Ausbruche eine » Schadenfeuer erhalten, hievon sogleich die Sicherheit wache und da zunächst wohnende Mitglied der Feuerwehr - Kommandantschaft verständigen. Da - Feuer in der Stadt und den zunächst angranzenden Ortschaften wird durch den Thürmer angezeigt, und zwar je nach der Richtung de « Brandes durch die Anzahl der rasch aufeinander folgenden Schläge an die große Feuerglocke, während die zwei kleinere » Feuerglocken die Pausen « » « füllen, und zwar in folgender Weise: Bei einem Brande: 1. am linken Inn - Ufer ( St. Nikolaus, Mariahilf und Hölting durch je Einen Schlag an die große Feuerglocke; 2. jenseits des Sill- Kanale « ( Dreiheiligen, Kohlstädt und Pradl) durch je Zwei Schläge; 3. im neuen Stadttheile und in Wiltau durch je Drei Schläge; 4. im alten Stadttheile und am Jnnrain durch je Bier Schläge. Außerdem wird von Seite der Feuerwehr, der SichcrheitSwache und des k. k. Militär « mit Signalen der Straßen - Allarm bewerkstelligt. Ein Brand außerhalb Jnn bruck und der obbenannten Ortschaften wird nur in dringenden Fällen, und zwar mit der k ' einsten Feuerglocke angczeigt. Außerdem wird vom Thurmwächter die Richtung des Brande « in der Stadt und den Ortschaften Hölting, Pradl und Milten durch Au stecken einer rothen Fahne bei Tag, und einer rothrn Laterne zur Nacht zeit angezeigt. Ein Brand in den entferntere » Ortschaften wird mittelst einer grünen Fahne, beziehung weise grünen Laterne siznalisirt. Zum Brandplatzt haben nur Feuerwehr - Männer und die dazu bestimmten Organe der Eivil und Militär - Behörden Zutritt. Der da « Brandobjekt umgebende Platz ist beim Eintreffen der Feuerwehr unverzüglich zu » erlassen, damit dieselbe ungehindert an die Arbeit gehen kann; e » ist daher den Anordnungen der Feuerwehr - Männer und der dieselben unterstützenden Organe unverweigerlich Folge zu leisten. In der Umgebung de - Drandplatze sind Häuser, Höfe, Haus und Hofräume den Feuerwehr - Männern auf ihr verlangen sogleich zugänglich zu machen. Die Bewohner bedrohter Häuser haben der Feuerwehr allfällig vorhandene feuer « oder explosionsgefährliche Stoffe sogleich zu zeigen; sowie ihre Werthsachen zur raschen Rettung bereit zu stellen, jedoch nicht Hau gänge, Stiegen und dergleichen zu überstellen, wodurch da » Rettung werk verzögert, ja verhindert werden könnte. Jeder Feuerwehr. Mann ist zur Sicherung von Werthgegenständen berechtigt; man vermeide jedoch durch Uebergabe geringerer Werthe die Rettung höherer zu erschweren. Bei heftigem Winde haben sich die Bewohner durch Flugbrände bedrohter
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 6. Februar 1874, S. 9, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3287-anordnungen-der-feuerwehr-bei-brandfaellen-in-der-stadt-und-umgebung-1874).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Brände & Feuerwehr“

INNSBRUCK DOMINIERT MIT 476 MANN

Bericht über den allgemeinen Gautag der freiwilligen Feuerwehren Deutschtirols erschienen

Innsbrucker Nachrichten · 19. Jänner 1874 · S. 3 · Brände & Feuerwehr

Die Borstehung. (Freiwillige Feuerwehr.) Heute Abends 8 Uhr Kneipe. Die Ziehungs- Liste der Brixner Saalhausbau - Lotterie liegt während rer Kneipe zur Einsicht auf. -Ueber die Verhandlungen deS vom 6. bis 8. September v …

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |