Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
AUGENKLINK WIRD ZU GROSS FÜR IHRE PLÄNE

Ablehnung einer Sekundär-Arztensstelle für die erweiterte Augenklinik in Innsbruck

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 8. August 1874 · Seite 5
2101 ge hier 1874 an. »Mtss: Ihr FM: 34 Vorm, ds. Gem eingerichtet wurde. In diese Klinik sollten daher nur Augenkranke ausgenommen werden, welche durch ihre klinische Behandlung Unterrichtszwecken dienen. Msahkt Diese Behandlung steht dem k. k. Professor der Augenheilkunde und dem aus Staatskosten bestellten k. k. Assistenten zu. Diese Klinik hatte die hohe Regierung nur auf 12 Betten berechnet. In Folge des vorzüglichen Rufes, dessen sich der k. k. Professor Hr. Dr. Mauthner als Augenarzt erfreut, zog jedoch eine weit größere Anzahl von Augenkranken aus dem ganzen Lande, aus anderen Kronländern und selbst vom Auslande herbei und es mußte die Augenklinik nothgedrungen und wiederholt erweitert werden, um diese Kranken, bei 40 an der Zahl, in den Spitals - Räumlichkeiten unterzubringen. Wie die Krankenprotokolle ausweisen, sind im Jahre 1871 219, im Jahre 1872 249 und im Jahre 1873 267 Augenkranke in diese Klinik eingetreten, die aus aller Herren Länder kanien. Hiebei stellt sich die Frage, ob die Ausdehnung dieser Klinik auf eine solche Anzahl von Kranken für Unterrichtszwecke erforderlich ist oder nicht und ob die Stadtgemeinde verpflichtet werden kann, deßhalb, weil solche Kranke aus aller Herren Länder in diese Anstalt kommen, hiefür auch außergewöhnliche Kosten zu übernehmen. Die Beantwortung der ersteren Fragö steht der hohen Regierung zu, letztere Frage muß jedoch offenbar verneint werden; denn man darf nicht vergessen, daß das Innsbrucker Stadtspital keine Staats oder landschäftliche, sondern nur eine städtische Anstalt ist, die sich in viel engere Grenzen abzuschließen hat. Von diesem Standpunkte aus wurde auch die Errichtung einer Abtheilung, in welcher die Augenkranken nicht im Interesse des Unterrichtes behandelt werden, abgelehnt und muß daher auch die Shstemisirung einer eigenen Sekundär - Arztensstelle hiefür abgelehnt werden. Die Kreirung einer Sekundär - Arztensstelle für die medizinische Abtheilung mit dem Jahreshonorar von 3OO fl. und der Verpflichtung zur Behandlung der Blatternkranken wird genehmigt, eine solche für die Augenklinik abgelehnt.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 8. August 1874, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3376-ablehnung-einer-sekundaer-arztensstelle-fuer-die-erweiterte-1874).

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