Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
15 PLÄTZE FÜR ZUKUNFTSLANDWIRTE

Aufnahmebedingungen für die landwirthschaftliche Landesanstalt in St. Michele

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 14. August 1874 · Seite 16 · #Ausbildung
Ü510Ö Kundmachung. An der mit 1. November l. Js. zu eröffnenden landwirthschaftlichen Landes- Anstalt zu St. Michele kommen 15 Plätze für Schüler zu besetzen. Den Vorzug bei der Aufnahme haben Tiroler. Jeder Bewerber hat sein Gesuch mit folgenden Zeugnissen zu belegen: g.) über ein Alter von wenigsten 16 Jahren; b) des Seelsorgers über religiös sittliches Betragen; c) über gut zurückgelegte Volksschule; ä) über einen gesunden Körperbau. Die Schüler erhalten in der Anstalt die ihrem Stande angemessene Verpflegung, die Unterrichtsmittel und allfällige ärztliche Behandlung. Dafür hat jeder Schüler den jährlichen Betrag von 150 fl. in halbjährigen vorhinein zu bezahlenden Raten an die Anstaltskasse zu entrichten. Jeder Schüler hat in die Anstalt mitzubringen die nöthige Leibeswäsche, bestehend in 6 Hemden, 3 paar Unterhosen, 2 Halstüchern, 6 paar Socken. 6 Sacktücher, ferner 3 paar dauerhafte Schuhe ( Stiefel) und endlich eine entsprechende dauerhafte Kleidung. Jeder Schüler hat für die Nachschaffung der Leibwäsche und Kleider Sorge zu tragen; kleinere Reparaturen werden an der Anstalt unentgeldlich besorgt. Bewerber um diese Plätze haben ihre gehörig belegten Gesuche bis 15. September im Wege der Direktion der landwirthschaftlichen Landes- Anstalt in St. Michele an den Landes - Ausschuß zu richten. Zugleich werden 6 Stipendien von je 100 fl. zur Bewerbung ausgeschrieben, welche dazu bestimmt sind, besonders tüchtigen Söhnen weniger bemittelter tirolischer Landwirthe den Eintritt in die neugegründete Lehranstalt zu ermöglichen. Bewerber um diese Stipendien haben außer den oben genannten Zeugnissen auch ein legales Armuthszeugniß beizulegen, und dasselbe bis 15. September im vorhin genannten Wege an den Landes - Ausschuß zu richten. Es wird bemerkt, daß, falls eine oder mehrere Gemeinden mitsammen Stipendien zur Ermöglichung des Besuches der Anstalt gründen, es vorderhand genügt, den Betrag derselben auf 120 fl. jährlich festzustellen; doch muß dieser Betrag entsprechend den zwei Jahrgängen an der landwirthschaftlichen Landesanstalt an zwei aufeinanderfolgenden Jahren der Bestimmung gemäß verwendet werden. Die Aufnahme solcher Stipendisten als Schüler erfolgt jedoch nur im Falle als sie 1. die obenerwähnten 4 Zeugnisse beibringen, und als 2. die zur Besetzung kommenden Plätze von solchen Schülern, welche den vollen Betrag per 150 fl. entrichten, nicht ausgefüllt werden. Der auf Grund eines solchen Stipendiums sich um einen Platz als Schüler bewirbt, hat seinem Gesuche, welches bis zum 15. September l. Js. im Wege der Direktion der landwirthschaftlichen
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 14. August 1874, S. 16, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3379-aufnahmebedingungen-fuer-die-landwirthschaftliche-landesanstalt-in-1874).

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