Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
STEUERBEKENNTNISSE IM FOKUS

Kundmachung zur Einbringung der Einkommensteuer-Bekenntnisse für das Jahr 1877

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 16. Dezember 1876 · Seite 4
Duregger ( selbst gewählt). (Steuerbekenutuisse für 1877.) Die hiesige k. k. Bezirkshauptmannschaft erläßt folgende Kundmachung, betreffend die Einbringung der Einkommensteuer- Bekenntnisse für da » Jahr 1877: Zur Bemessung der Einkommensteuer für das Jahr 1877 find die Bekenntniffe über das Einkommen und die Anzeigen über stehende Bezüge, längstens bis Ende Jänner 1877 bei dem k. k. Steuer« Ober - Jnspekter ( Statthalterei. Gebäude II. Stock rückwärts links Thür Nr. b) zu überreichen. Bekeuntniß - Drucksorteo können bei demselben oder beim Stadtmagistrate in Innsbruck abgeholt werden. Hiebei wird auf Folgendes aufmerksam gemacht: 1. Die Bekenntniffe der ersten Einkommensteuer - Klasse ( zu welcher FabrikS -, Handels -, sowie Gewerbs - Unternehmungen und deren Verpachtungen, dann Realitäten und GewerbSpacht - Erträgnisse gehören) müssen die spezifizirten Einnahmen, Ausgaben und die steuerpflichtigen Erträgnisse der Vorjahre 1874, 1875 und 1876, dann den Durchschnitt derselben enthalten. Hiebei wird auf die Vorschrift des §. 11 des Einkommensteuer - Patentes hingewieseu, wornoch a) die Zinse von dem in der Unternehmung oder iu dem Geschäfte anliegenden Kapitalien, oder von den Kapitalsschulden derselben, dann di aus der Unternehmung gezogenen Kapitalsbeträge selbst und d) die Vergütung für die Arbeit des Steuerpflichtigen, oder der Unterhalt desselben und seiner Familie, als Ausgaben von dem steuerpflichtigen Erträgnisse nicht abgerechnet werden dürfen. 2. Die Bekenntniffe der stehenden Bezüge der zweiten Klaffe ( Gehalte, Pfründen - Erträguiffe, Einkommen aus nicht der Erwerbsteuer unterliegenden Arbeit und Dienstleistung von mehr als 630 fl. ö. W.) haben das ganze vom 1. Jänner bis Ende Dezember 1877 fällig werdende Einkommen zu umfaffen. Ist das Erträgniß für diesen Zeitraum nicht bestimmt, so muß nach §. 12 des Einkommensteuer- Patentes, daS Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre als Grundlage angenommen werden. Hier wird insbesonderS aufmerksam gemacht, daß die Bediensteten iu Fabriken, Handlungshäusern oder andern Unternehmungen, welche
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 16. Dezember 1876, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3698-kundmachung-zur-einbringung-der-einkommensteuer-bekenntnisse-fuer-1876).

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