" (Aus dem Schwmgerichtssaal.) Am Mittwoch Abends wurde in kurzer Sitzung die letzte Hauptverhandlung der diesjährigen ersten Schwurgerichtsperiode durchgeführt unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn Dr. Ferrari und in Gegenwart der Richter Herr Landesgerichtsralh v. Gasteiger und Herr Landesgerichtssekretär v. Lachmüller und zwar gegen 3 Angeklagte, nämlich: gegen Innozenz Purin, 40 Jahre alt, katholisch, verheirateter Kurzwaarrnhändler und Hausirer von Spera, Bezirk Borgo; gegen Johann Baptist Fedele, 30 Jahre alt, katholisch, verehelicht, auch Kurzwaarenhändler und Hausirer, Kaiserjäger- Reservist von Telve, Bezirk Borgo; und drittens gegen Josef Knittl, 19 Jahre alt, katholisch, lesiger Metzger von Reutte, wegen Vergehen nach 8 516 St. - G. - B. Die beiden Hausirer gestehen, sich dieses Vergehens schuldig gemacht zu haben dadurch, daß sie 35 obscöne, die Sittlichkeit in hohem Grade verletzende Fotografien im Gasthause zum „ Greifenhofe " in Reutte am 27. Jänner ds. IS. also in einem öffentlichen Lokale herumgezeigt und zum Verkaufe angeboten und in der Thal dem dritten Angeklagten zwei Stücke um einen Gulden verkauft haben. Auch Joses Knittl gesteht zu, zwei Bilder von ihnen gekauft zu haben, jedoch nur, da sie ihm dieselben beinahe aufgenöthigt, selbe in der Gaststube herumgezeigt und auch ncch trotz der Warnung des Gemeindedieners von Reutte, daß solches verboten sei, diese Herumzeigung in einem Heimgarten am selben Abende fortgesetzt zu haben Bezüglich des letzten Falles jedoch schützt er Angetrunkenheit vor. Der als Zeuge vvrgeladene Gemeindediener widerruft aber jetzt seine frühere Angabe, daß er den Knittl auf das Verbot aufmerksam gemacht habe, mit derMotivirung, er habe es selbst nicht verstanden und diesbezüglich keine Instruktion gehabt. Der zweite Zeuge, ein Maurer, bestätigt, daß Jos. Knilil die zwei Bilder im Heimgarlen herumgezeigt, auch daß er angetrunken, jedoch nicht unzurechnungsfähig war. Hierauf legt der Gerichtshof den Geschwornen für jeden Angeklagten eine die Schuld betreffende Hauptfrage vor, welche dieselben nach Anhörung der Anträge des Herrn Staatsanwaltes Ritter v. Köpf, de « Vertheidigers Herrn Dr. Falk und eines kurzen Resum6 des Herrn Präsidenten in der Weise beantworteten, daß sie die beiden Fragen, die sich auf die zwei Hausirer bezogen, jede mit 10 Stimmen bejahten und mit zwei verneinten, die Frage, den Josef Knittl betreffend aber, einstimmig verneinten, welches Verdikt der Obmann, Herr Sonviko verkündete. Demgemäß lau ete das Urtheil des hohen Gerichtshofes für Innozenz Purin und Joh. Bapt. Fedele je auf zwei Monate Kerker, Tragung der UntersuchungSund Strafvollzugskosten, Konfiskation und Vernichtung der noch vorhandenen 35 Bilder, für Josef Knittl aber auf Freisprechung auch von den Kosten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 16. März 1880, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/4131-verurtheilung-zweier-hausirer-und-freisprechung-eines-metzgers-1880).
(Zum Justizpalais - Bau.) Der Budgetausschuß des ReichSrathes genehmigte in vorgestriger Sitzung die Einstellung von 35. 000 fl. in das Justizbudget zum Ankäufe des Baugrundes für das IustichauS in Innsbruck, trotz der O …
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