Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
STREIT UM DIE GEBÄUDESTEUER

Debatte im Tiroler Landtage über das Gebäudesteuer-Gesetz und seine Durchführung

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 30. Juni 1882 · Seite 3 · #Geschwornenlisten
Das Gebaudefteuer - Gesetz im Tiroler Landtage. In der Sitzung des Tiroler - Landtages am letzten Dienstag gab der vom ganzen Hause einstimmig angenommene Antrag Baron Dipauli ' s auf schonende Durchführung des neuen Gebäudesteuer » Gesetzes in Tirol und wegen eventueller Abänderung desselben die Veranlassung zu einer längeren und erregten Debatte, in welcher theilweise wenigstens die Ursachen und die Art der Entstehung dieses drückenden Gesetzes zwar weniger meritorisch als vielmehr polemisch erörtert wurden. An dieser Debatte betheiligten sich der Antragsteller Baron Dipauli und dann Bürgermeister Dr. Falk, Monsignor Greuter, Professor Dr. v. Wildauer und zum Schluffe der Statthalter Baron v. Widmann. Wir lassen nachstehend die Ausführungen dieser Redner ihrem wesentlichen Inhalte nach folgen. Abg. Baron Dipauli weist zur Begründung des Antrages darauf hin, wie tief die Gebäudesteuer das Land Tirol berührt, wo sie bereits eine bedeutende Aufregung wachgerufen hat. Die Besteuerung der Gebäude war in Tirol bisher ein integrierender Bestandtheil der Grundsteuer; die jetzige Besteuerung ist nicht nur den Steuerträgern, sondern auch den mit der Durchführung betrauten behördlichen Organen neu. Da die Durchführung auf einer Menge von Verordnungen beruht, welche im Lande niemals Geltung hatten und allgemein nie publiciert worden sind, so dass sich ein Usus nicht herausbilden konnte, so liegt die Befürchtung nahe, dass aus der individuellen Auffassung des Beamten und der m? t der Neuheit des Geschäftes verbundenen Aengstlichkeit in manchen Gegenden eine allzustrenge Interpretation des Gesetzes sich ergeben werde. Es ist ein Mangel im Gesetze, der zu Unzukömmlichkeiten führen muss, dass eS kein Unterschied macht, in welcher Lage das zu besteuernde Gebäude liegt und keine Bestimmung des Begriffes „ Wohnraum " gibt.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 30. Juni 1882, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/4395-debatte-im-tiroler-landtage-ueber-das-gebaeudesteuer-gesetz-und-1882).

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