Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GEISTERFÜHRER UND GEFAHRSTELLEN

Anordnung zur Sicherheit bei Hochgebirgstouren im Interesse der Touristen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 23. April 1889 · Seite 3 · #Alpinunfälle
(Gegen Unglücksfalle im Hochgebirge.) Zur Durchführung des Erlasse» deS Ministeriums des Innern vom 30. Juni v. I., wodurch den Statthaltereien aufgetragen wurde, Maßregeln zum Schutze gegen Unglücksfälle bei Touren im Hochgebirge zu treffen, hat die hiefige Statthalterei im Einvernehmen mit den Bezirkshauptmannschaften beider Länder Folgendes angeordnet: 1. Die Verwendung von Personen, welche, nicht als Bergführer oder Führergehilfen autorifirt find, und die Anempfehlung solcher als Bergführer bei Hochtouren, insbesondere von Seite der Gastwirthe, sowie da « Sich - Anbieten al » Führer von solchen Personen wird strengstens untersagt. 2. Die Markirungen von Wegen und Stegen haben im Hochgebirge nur für solche Wege und Stege zu geschehen, welche vom Touristen ohne Führer gefahrlos begangen werden können. Derlei von den alpinen Ve. einen im Hochgebirge beabfichtigte Wegmarkirungen find der politischen Bezirk « behörde, in deren Bezirken die Markirung auSgeführt werden soll, vor der Ausführung bekanntzugeben, welche bei erkannter Gefährlichkeit der zu markirenden Tour die Ausführung zu untersagen hat. 3. Bei der Entscheidung über die Ausführung gefährlicher Touren ist die erste Stimme stets dem Bergführer einzuräumen. Wo Führervereine bestehen, ist die Entscheidung durch den Obmann der Führergruppe in solchen Fällen einzuholen. 4 Was die Schutzvorrichtungen an gefährlichen Stellen im Hochgebirge, insbesondere bet stark besuchten Touren anbelangt, find die alpinen Vereine zu deren Anbringung zu bestimmen und die betreffenden Gemeinden, welche übrigens bet den zum gewöhnlichen Verkehre dienenden Alpwegeu auch für den sichere« Verkehr zu sorgen verflichtet find, um ihre werkthätige Beihilfe anzugehen. 5. Die alpinen Vereine sind einzulade », Bergpartien und Touren im Hochgebirge ( insbesondere im Dolomiten - Gebiete), welche mit besondere » Gefahren verbunden und ohne Führer in der nöthigen Zahl nicht zu wagen find, dem Touristen - Publikum iw geeigneten Wege bekanntzugeben.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 23. April 1889, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5215-anordnung-zur-sicherheit-bei-hochgebirgstouren-im-interesse-der-1889).

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