7 hat Aas und Aastheile zu verscharren, die Vertilgung confiscierter Thiere vorzunehmen, nach Hunden zu streifen und solche, wenn ohne Marke oder Halsband, ferner Hunde in Kirchen und int Schlachthause und solche, die des Nachts auf der Straße heulen, einzufangen, dieselben 4 Tage zu behalten und dann zu vertilgen: wuthverdächtige sind in eigenen Käfigen zu halten, wüthmde Thiere unter Aufsicht des Thierarztes niit Haut und Haar zu verscharren. Verendete Thiere dürfen nicht in Canäle geworfen oder von den Eigenthüniern selbst begraben werden. Der Aasplatz niuß mit einer dichten Holzplanke umgeben sein; Ausgrabungen von Knochen dürfen nicht vor acht Jahren stattfinden; die Ausfolgnng der Haut eines gefallenen Thiercs au den Eigenthümer darf erst nach gründlicher desinfection geschehen. Der Wasenmeister bekoninit ein Taggcld von 1 fl. und freie Wohnung; er ist zur Einhebung folgender Gebühren berechtiget: 4 fl. für die Abtrennung einer großen Thierhaut, für das Verscharren von Hund, Schaf, Ziegen 1 fl. 50 kr., von kleinen Hausthieren 1 fl.; für das Ausladen eines Pferdes 50 kr -, für einen Fang in der Stadt 30 kr., für die Pflege eines Hundes täglich 30 kr., eines Pferdes 60 kr., für das Fangen eines Hundes 1 fl., für die Reinigung nusgefolgter Häute 1 fl. Der Wasenmcister hat bei seiner Arbeit eine besondere Kleidung zu tragen, seine Wägen und Geräthe strengstens zu desinficieren, bei Seuchen den Besuch von Stallungen zu vermeiden; er ist auch für seine Gehilfen verantwortlich. Er hat eine Dienstmütze zu tragen. Das Handeln mit Hunden und das Halten von Schweinen ist ihni verboten. Wird der Wasennieistcr in Ausübung seines Dienstes behindert, hat er das Recht auf Polizei - Assistenz. Unberufenen hat er den Eintritt in die Wasennieisterei zu verbieten. Handelt er gegen die Ordnung so kann er gemahnt, in Strafen bis zu 50 fl. verfällt, eventuell sofort entlassen werden. Die von Prof. Stolz beantragte en llloe - Annahiiie wurde abgelehnt, und da zur Generaldebatte nieniand das Wort ergriff, sofort zur Specialdebatte geschritten. Als das Resultat derselben — es betheiligten sich daran die GG. - RR. Dr. Kofler, Kästner, Schumacher, Epp, Nißl, Greil, Dr. Wackernell, Dr. Kratter, Dannhauscr, PH. Mayr, Dr. Stolz — erscheint zu § 1 der Anhang, daß sich der Wasenmeistcr überhaupt allen Anforderungen des Magistrates zu fügen habe, (Antrag Kastner - Wackerncll), ferner die Bestininiung, daß der Wasennieistcr vom Einfangen eines Hundes den Besitzer, soferne er ihn natürlich kennt, verständigen soll ( Antrag Greil), für den Hund selbst aber eine angemessene Unterkunft
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 29. März 1890, S. 8, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5304-vorschriften-fuer-den-wasenmeister-bei-aas-und-hundevertilgung-1890).
(Zum Schneiderstrike) wird uns aus verläßlicher Quelle mitgetheilt „die Firma Oberhammer & Egger, nicht Oberhammer, wie wir gestern irrig schrieben, hat sich mit ihren Arbeitern verständigt und theilweise Zugeständnisse …
(Vcrurtheilter „ Baucrndoktor. ") Vom Bezirksgerichte in Hall wurde am 9. ds. Josef Brunner vulgo „ Schmittler " in Rum, 42 Jahre alt, ledig, Thierarzt dort, ein weit und breit bekannter „ Bauerndoktor ", der aber mehr S …
Kundmachung. Die Ergänzungswahlen zum Gemeinderathe der Landeshauptstadt Innsbruck finden für den dritten Wahlkörper am 19. Mai, für den zweiten Wahlkörper am 21. Mai, jedesmal von 8 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, …
15 Die Friseure und die Sonntagsruhe. Die Friseure der Stadt Innsbruck und Mitten ( mit Ausnahme des geradezu schon außer diesem Rayon gelegenen Herrn Valentini) haben in ihrer Genossenschafisversammlung vom 22 -. April …
Grundlegende Richtung (Blattlinie):
Wissenschaftlich-historische Dokumentation und digitale Erschließung gemeinfreier historischer Pressetexte aus dem Raum des historischen Tirols.
1. Grundsatz: Die Nutzung von chronik.fontes.at ist ohne Registrierung möglich. Es werden keine Werbe- oder Analyse-Tracker und keine Marketing-Cookies eingesetzt.
2. Server-Betrieb: Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource) kurzzeitig auf unserem europäischen Server (Hetzner Online GmbH, Deutschland) zur Betriebssicherheit verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Externe Faksimile-Einbindung (IIIF): Beim Öffnen der Original-Zeitungsseite lädt Ihr Browser Bildkacheln direkt vom IIIF-Bildserver der Österreichischen Nationalbibliothek (iiif.onb.ac.at) bzw. verweist auf die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol.
4. Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschungsanfragen richten Sie jederzeit formlos an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Historische Zeitungstexte: Sämtliche wiedergegebenen Originalartikel entstammen historischen Zeitungsausgaben des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (insbesondere den Innsbrucker Nachrichten, 1854–1913) und sind urheberrechtlich gemeinfrei.
Digitalisate & OCR-Grundlage: Die digitalen Faksimiles und Volltextgrundlagen basieren auf den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULB Tirol) sowie von ANNO – AustriaN Newspapers Online (Österreichische Nationalbibliothek).
Die Tiroler Zeitungschronik bewahrt den authentischen Wortlaut und die historische Rechtschreibung der Originalquellen vor und nach der II. Orthographischen Konferenz von 1901.
Um die historischen Spaltentexte digital zugänglich zu machen, erhält jeder Originalartikel redaktionell eine Hauptüberschrift im zeitgenössischen Chronikstil des 19. Jahrhunderts sowie eine moderne Dachzeile zur raschen thematischen Orientierung.
Bitte zitieren Sie stets die zugrunde liegende historische Originalausgabe mit Erscheinungsdatum und Seitenzahl, ergänzt um den Permalink der Chronik:
Innsbrucker Nachrichten, [Datum], S. [Seitenzahl], digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/#artikel=[ID]).
Sie haben einen OCR-Lesefehler im historischen Fraktursatz entdeckt oder möchten auf einen bemerkenswerten Zeitungsbericht hinweisen?
Schreiben Sie uns gerne an redaktion@fontes.at unter Angabe des Erscheinungsdatums oder des Artikel-Direktlinks (#artikel=...).
✎ Korrektur-ModusKlicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel|
Gesammelte Änderungen in Tabelle article_edits
Diese Korrekturen sind in der Zwischen-Tabelle gespeichert. Mit Klick auf „Jetzt in Live-DB schreiben“ werden sie atomar in chronik_events_live.db samt Volltextindex übernommen.