2 Die bestehende Reichsvolksschulgesetzgebung im grellsten Widerspruche mit aller katholischer Überzeugung hat dieses heilige Recht in schwerster Weise geschädigt. Deshalb ist Tirol allzeit festgestanden in der Nichtanerkennung dieser Gesetze, die es als schweren Eingriff in die Rechte der Kirche und als Verletzung der Gewissensfreiheit betrachtet hat. Seine Vertreter im Lande, wie im Reiche haben es immer für ihre strenge Pflicht gehalten, eine Aenderung der Schulgesetzgebung mit allen erlaubten Mitteln anzustreben. Wenn die Unterzeichneten trotzdem heute in die Berathung der vorliegenden Entwürfe eingehen, so tragen sie dabei einzig dem immer dringenderen Bedürfnisse einer Regelung gewisser Verhältnisse der Schule und des Lehrstandes Rechnung, verwahren sich aber mit aller Entschiedenheit gegen die Unterstellung, als ob sie im Geringsten dem Rechte der Kirche und des Landes auf die katholische Volksschule und die kirchliche Aufsicht über dieselbe vergeben oder auf selbes verzichten wollten. Unter Aufrechterhaltung ihres früher betonten Standpunktes protestieren die Unterzeichneten aufs Neue und in feierlichster Weise gegen alle Bestimmungen der Reichsvolksschulgesetze und der auf Grund derselben erflossenen, den Rechten der Kirche, wie des Landes, abträglichen Verordnungen. Sie beanspruchen eine Gesetzgebung auf dem Gebiete des Schulwesens, die den katholischen Grundsätzen nach jeder Richtung entspricht. Tirol wird bestehen, so lange es katholisch und kaisertreu ist. Die beste Gewähr aber für seine Glaubens und Kaisertreue ist und bleibt die katholische Schule. Innsbruck, den 7. April 1892. " Endlich bringt Abg. Dr. R. v. Wildauer »amens der Linken Folgendes dem Hause zur Kenntnis: „Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die Schulaufsicht, enthält eine Reihe von Bestimmungen, welche einen, von unserem Standpunkte weit abliegenden, entschieden parteimäßigen Charakter an sich tragen und uns daher schwere Bedenken erregen. In der Erwägung jedoch, dass der Entwurf im Ganzen innerhalb der durch die betreffenden Reichsgesetze gezogenen Grenzen steht; In der ferneren Erwägung, dass eine nach den Bestimmungen dieses Entwurfes geregelte, gesetzliche Schulaufsicht immerhin dem heutigen, regellosen Zustand vorzuziehen ist; In der Erwägung endlich, dass die Beendigung deS lange » Schulkampfes nicht bloß für die Schule und Lehrer, sondern auch für das gesammte öffentliche Leben des Landes ohne Rücksicht auf politische Parteistellung von hohem Werte ist, erklären wir trotz abweichender Anschauungen und unerfüllter Forderungen der endgiltigen Annahme des
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 8. April 1892, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5558-protest-der-tiroler-abgeordneten-gegen-die-reichsvolksschulgesetze-1892).
8 heute an ibn die Frage gerichtet habe, ob er die Stelle noch weiter bekleiden wolle, so könne er angesichts der ihm erwiesenen Ehre nicht umhin zu erwicdern, dass er es weiter versuchen wolle. Eiu allgemeiner lebhafter …
(Zur Durchführung des Volksschulgesetzes.) Die Ausschreibungen der Wahlen für den Bezirksschulrath sind bereits erfolgt. Für die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck erfolgt die Wahl am 28. d. Mts. um 10 Uhr vormittags. Zusa …
5 Die Wiederwahl des Herrn Dr. Falk Bürgermeister. Gemein eraths - Sitzung am 21. Juni. Vorsitzender: Bürgermeister Dr. Falk. Bevor zum eigentlichen Gegenstand der Tagesordnung dieser Sitzung, in welcher der neugewählte …
(K. k. Bezirkshauptmannschaft.) Die Amtskanzleien der k. k. Bezirkshauptmannschaft befinden sich seit dem 1. ds. nicht mehr im Amtsgebäude der k. k. Statthalterei, sondern im alten Regierungsgebäude ( Herzog - Friedrichs …
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