Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FRIEDHOF ALS PFARRGUT ÜBERNOMMEN

Übernahme des Friedhofes in Mariahilf unter Bedingungen beschlossen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 28. Juli 1893 · Seite 2 · #Friedhof in Mariahilf
2 deshalb das von einer Anzahl ( 67) von Bewohnern von Mariahilf in dieser Richtung eingebrachte Gesuch abgelehnt. 2. Dagegen erklärt der Landtag sich bereit, den neuen Friedhof in Mariahilf nebst Zufahrtsstraße als Zugehör und Eigenthum der Pfarrkirche Mariahilf zu übernehmen und als solchen bleibend zu erhalten und einzuhalten unter der Bedingung, dass die in Punkt 1 ermähnten Gesuchssteller a) sich zur Freistellung des Landes und der Kirche von allen Ansprüchen verpflichten, welche bezüglich Uebernahme und Zahlung von aus dem Friedhofsbaue herrührenden und derzeit noch un berichtigten Forderungen, sei es von der Verlassenschaft des Monsignor Caspar Wcyrer resp. dessen Erben im Sinne der letztwilligen Anordnung vom 15. Mai 1893 oder d '. rect von den betreffenden Gläubigern gestellt werden sollten, b) Zur Schaffung eines Friedhoffondes einen Beitrag von 6000 fl. zu leisten. з. Im Falle des Zustandekommens eines solchen Uebereinkommens ist zur Erhaltung des Friedhofes ein eigener Fond zu schaffen, welcher einen Theil des Kirchenvermögens zu bilden hat und von den nämlichen Organen wie dieser, jedoch abgesondert von demselben zu verwalten ist. In diesen Fond haben einzufließen: a) Der vom Landtage in der Sitzung vom 9. Mai d. I. dem Monsignor Caspar Weyrer bewilligte, jedoch von demselben nicht mehr behobene Beitrag von 2000 fl.; b) der oben erwähnte Beitrag der Gesuchsteller per 6000 fl.; o) die für bereits verkaufte Arkaden und Grabplätze noch ausstehenden Kaufpreise; ä) der Erlös für die noch zu verkaufenden Arkaden und Grabplätze und die Grabtaxen; e) allfällige andere Einnahmen, Stiftungen и. dgl. 4. Im Falle ein solches Uebereinkommen nicht zu Stande kommt, hat der Landesausschuss sich genau an die Landtagsbeschlüsse vom 15. Juli 1882 und 26. Jänner 1886 zu halten und wird derselbe weiter ermächtiget, mit den Gemeinden Innsbruck und Hötting, eventuell auch mit einer derselben ein Uebereinkommen wegen Uebernahme des Friedhofes abzuschließen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. Juli 1893, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5708-uebernahme-des-friedhofes-in-mariahilf-unter-bedingungen-beschlossen-1893).

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