Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GESETZLICH VERPFILZTE GENOSSENSCHAFTEN

Bericht über obligatorische Landwirten-Genossenschaften und geteilte Meinungen in Tirol

Bericht und Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Einführung von obligatorischen Bezirksgenossenschaften der Landwirte ( Berichterstatier: Dr. Anger er) zur Bertbeilung. Der Bericht bemerkt, dass schon im Jahre 1887 in der Plenarversammlung der I. Section des Landesculturrathes der principielle Beschluss gefasst wurde, die obligatorische Vereinigung sämmtlicher Grundbesitzer Deutschtirols an Stelle der auf Freiwilligkeit beruhenden dermaligen Genossenschaften anzustreben Es wurde auch zu diesem Zwecke ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der dann den landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Aeußerung übergeben und dann in der gemeinsamen Sitzung beider Sectionen des Landesculturrathes vom 14 Juni 1893 noch einmal durchberathen und von demselben schließlich und endgiltig redigiert wurde. In dieser Form wurde nun der Gesetzentwurf mit der Bestimmung für das Gebiet beider Smionen des Landesculturrathes, also für das ganze Tirol Geltung zu haben, dem Landesausschusse zur Erledigung durch den Landtag übermittelt. Der Landtag hat diese Vorlage dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen. Im Schoße dieses Ausschusses wurden nun von verschiedenen Seiten Einwendungen gegen die geplante Umwandlung der freiwilligen in obligatorische Genossenschaften erhoben, während anderseits letztere wieder lebhafte Vertheidiger fanden, wie dies auch in den Gutachten der landwirtschaftlichen Bezirksgenossenschasten sich ergab, indem von den 43 Bezirksgenosseiischaften der Section I sich 22 im Principe für und 18 gegen, die italienischen Genossenschaften aber mit Ausnahme einer einzigen, die sich der Stimme enthielt, für die Einführung obligatorischer Genossenschaften ausgesprochen haben. Während sich der Ausschuss mit der Erörterung allgemeiner Grundsätze über diesen Gegenstand befasste, wurde ihm ein Erlass des Ackerbauministersvom 7. ds. zur Kenntnis gebracht, welcher besagt: „ Das Ackerbaumiuisterium, vom Landesausschusse um Mittheilung der Anschauung in diesem Gegenstände ersucht, erklärt, dass von einer definitiven Stellungnahme gegenüber den einzelnen Bestimmungen des erwähnten, noch gar nicht eingeb achten Gesetzentwurfes, dermalen schon aus dem Grunde abgesehen werden müsse, weil in so kurzer Zeit das erforderliche Einvernehmen mit den übrigen k. k. Ministerien, deren Ressort von dem Gegenstände berührt wird, nicht gepflogen werden kann, „ Dass das Ackerbanministerium
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 23. Jänner 1895, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5863-bericht-ueber-obligatorische-landwirten-genossenschaften-und-1895).

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