Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
LANDTAG GRÜNDET HYPOTHEKEN-ANSTALT

Beschluss zur Errichtung der tirolischen Landeshypothekenanstalt im Landtag

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 4. März 1897 · Seite 2 · #Landeshypothekenanstalt
Sonntag 7. Thomas v A. Hrrslcr Landtag. XVI. Sitzung am 3. März. Den Vorsitz führt Herr Dr v. Hepperger. Als erster Punkt der Tagesordnung erscheinen die Anträge des Agrarausschusses betreffend Errichtung einer tirolischen Landes - Hypotheken - Anstalt, die nachstehenden Wortlaut haben. Der h. Landtag wolle beschließen: I. Der Geschästsumfang der in Tirol zu errichtenden Landeshypothekenanstalt soll sich darauf beschränken, Darlehen gegen Verpfändung von Liegenschaften oder gegen Abtretung bestehender Hypothekarforderungen zu gewähren und zur Beschaffung der hiezu nöchigen Geldmittel Pfandbriefe auszugeben II. Einen Hauptzweck der Landeshypothekenanstalt bttdet die umfassende planmäßige Umwandlung ( Conve sion) aller in sicherer Pfandpriorität stehenden landwirtschaftlichen Hypotheken in von Seite der Anstalt unkündbare, niedrig verzinsliche Annuitätsschulden. Zur möglichst vollständigen Erreichung dieses Zweckes soll parallel mit der van Bezirk zu Bezirk fortschreitenden Anlegung der Grundbücher eine Action in der Weife eingeleitet werden, dass in jeder Gemeinde die Liegenschaftsbesitzer sofort nach Abschluss des Richtigstellungs- Verfahrens durch Vertrauensmänner der Landeshypothekenanstalt über die Vorlheile der Konversion belehrt werden, und dass für die sich meldenden G ' undb sitzer die Conv ' rsion unentgeltlich durch die Landeshypothekenanstalt durchgeführt wird. In ähnlicher Weise soll die Landettiypothekenanstatt bei Realex > ' cutionen die Einlösung und Umwandlung der auf Abschlag des Meistbotes überbundenen Hypothekarposten durchführen. III. Die tirolische Landeshypothekenanstalt gibt nur Annuitätsdarlehen. D e Festsetzung der Amortisationsquote bleibt von Fall zu Fall der Vereinbarung mit dem Schuldner überlassin, jedoch mit der Beschränkung, dass die Amortisationsquote mindestens ein Procent betragen muss. IV. Die Belehnungsgrenze soll nicht mit einem Vielfachen des Catastralreinertrages sestgesitzt werden. Die Belehnung hat bei Gebäuden bis zur Hälfte, bei Grund und Boden bis zu zwei Dritteln des von Fall zu Fall zu ermittelnden Wertes zu erfolgen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 4. März 1897, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6135-beschluss-zur-errichtung-der-tirolischen-landeshypothekenanstalt-im-1897).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Handel, Reklame & Statistik“

VON 244 FLORINS ZU 40 MILLIONEN

Jubiläumsversammlung der Innsbrucker Sparcasse und Beschluss über gemeinnützige Spenden aus dem Gewinn

Innsbrucker Nachrichten · 12. April 1897 · S. 4 · Handel, Reklame & Statistik

Generalversammlung der Sparkasse der Stadt Znnsöruck. Am 10 ds. hielt der Sparcasse - Verein der Stadt Innsbruck seine Generalversammlung unter dem Vorsitze des Vorstandes Anton Schumacher ab. Mit dem verflossenen Jahre …

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |