Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FOTOKARTEN VERBOTEN – SEIT 1885

Verbot photographischer Ansichten auf Correspondenzkarten durch die Postdirection

Die Störung wurde übrigens bald behoben. (Correspondenzkarten mit aufgekleb ' ten photographischen Ansichten.) Seit jüngster Zeit werden bei den Postämtern immer häufiger Correspondenzkarten mit auf der Rückseite aufgeklebten photographischen Ansichten zur Besörderung durch die Post zur Aufgabe gebracht. Aus diesem Anlasse gibt die hiesige Postdirection bekannt, dass laut Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 28. November 1885 die durch die Pnvatindustrie hergestellten, sowie die postämtlich aufgelegten Correspondenzkarten aufgeklebte oder eingepresste bildliche Darstellungen nicht enthalten dürfen und dass solche Correspondenzkarten, sofern deren Aufgeber nicht bekannt sind und daher an dieselben nicht rückgestellt werden können, von der Postbeförderung bezw. von der Bestellung ausgeschlossen werden müssen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 26. Juli 1897, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6196-verbot-photographischer-ansichten-auf-correspondenzkarten-durch-die-1897).

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