Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BETRÜGERISCHE REISEN IN TIROL

Verantwortung eines wiederholt betrügerischen Geschäftsreisenden vor dem Landesgerichte

Gerichtszeitung. Im vergangenen Jahre langten aus dem Oberinnthal bei der hiesigen Handels und Gewerbekammer wiederholt Klagen über betrügerisches Vorgehen eines Reisenden des Linzer Papiergeschäftes Pollak bei Bestellungen von Papiersäcken ein. Die Kammer veranlasste die Geschädigten den gerichtlichen Weg zu betreten und kürzlich hatte sich der von der strafenden Gerechtigkeit ereilte Betrüger hier vor dem Landesgerichte zu verantworten. Drr Fall ist folgender: Isidor Iltis, 28 Jahre alt, mosaisch, verehelicht, Geschäftsreisender aus Roubowitz, Bezirk Chrudim in Böhmen, wiederholt wegen Uebertretung des Betruges abgestraft, ist angeklagt, i. I. 1896 und 1897 verschiedene Personen durch listige Vorspiegelungen und betrügerische Hand lungen in Jrrthum geführt, bezw. deren Jrrthum ausaenützt zu haben, so: Friedrich Amberger in Kitzbühel, Nothburg Wtw. Foidl dort, Crescenz Payr in St. Johann i. T., Alois und Filomena Hepperger in Flaurling, Clara Leberbau in Enns, Anna Knoll in Reutle, Tobias Sonnweber in Ehrwald, Johann Wolfahrter in Nesslwängle, Crescenz Wtw. Ott in Elbigenalp, Barbara Sohm in Dornbirn, Katharina Falbesoner in Breitenbach, Johann und Anna Ebster in Dorsheim und Johann Jaroschik in Wolfsberg. Diese erlitten zusammen einen Schaden von mehr als 25 fl. und weniger als 30c, fl. Ferner ist Iltis angeklagt, am 11. Mai 1897 bei seiner Vernehmung als Zeuge in der Strafsache gegen Agnes Schöffthaler wegen Betruges vor dem Landesgerichte Linz wissen lieh ein falsches Zeugnis abgelegt zu haben. Iltis hatte sich daher wegen der Verbrechens des Betruges nach 88 197, 199a, 200 St. - G. - B., strafbar nach 8 202 St. - G., zu verantworten. Der Beschuldigte war schon seit Jahren Geschäftsreisender und kam durch sein Gebaren als solchem schon wiederholt mit den Strafgerichten in Berührung. Er ist bereits fünfmal wegen Uebertretung des Betruges abgestraft, begangen durch schwindelhafte Aufnahme von Bestellungen und unberechtigte Einhebungen von Zahlungen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. Jänner 1898, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6267-verantwortung-eines-wiederholt-betruegerischen-geschaeftsreisenden-1898).

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