Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
RECHTSFALL IN SECHSTER RUNDE

Neue Verhandlung im Habermann-Processe wegen inneren Widerspruchs im Urtheil

(Der verbrannte Hirtenbrief.) Der Cassationshof gab der Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch Haber manns statt und verwies die Sache wegen inneren Widerspruches zur neuen Verhandlung nach Feldkirch. In der Begründung wird Vorhandensein eines Widerspruches im letzten ( freisprechenden) Urtheil des Mdkircher Kreisgerichtes und somit der Nichtigkeitsgrund nach H 282 Absatz 5 constatiert, zugleich aber bedauert der Cassationshof, dass nicht auch der Nichtigkeitsgrund nach Absatz 9 desselben Paragraphen geltend gemacht wurde, da er sonst Gelegenheit gehabt hätte, ein meritorisches Urtheil zu fällen. Die nun bevorstehende Verhandlung ist bekanntlich die siebente in dieser Angelegenheit, nachdem die früheren zweimal den Freispruch und einmal eine Vernrtheilung ergeben hatten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 22. Dezember 1900, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6693-neue-verhandlung-im-habermann-processe-wegen-inneren-widerspruchs-1900).

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