Veite G J _ tit Kundmachung betreffend die Wegekung des Derkehres am Südöahnßof. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. Juli ds. Js. nachstehende Vorschriften Zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhofe zu erlassen beschlossen: 1. Die Hotel und Gasthausomnibusse haben an der Westseite der zwei mittleren Nettungsinseln in der Reihe des Eintreffens am Standplatze nebeneinander und mit der Front gegen Westen Aufstellung zu nehmen. Die Aufstellung hat auf beiden Plätzen an derem nördlichen Ende zu beginnen und es darf auf dem Platze bei der südlichen Rettungsinsel erst nach gänzlicher Besetzung des Platzes bei der nördlichen Rettungsinsel Aufstellung genommen werden. 2. Bei Ankunft der Züge hat sich das Personale der Hotels und Gasthäuser in der gedeckten nördlichen Ausgangshalle an der südlichen Längsseite derselben in einer Reihe derart aufzustellen, daß der rechte Flügel in der Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel und Gasthausbediensteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel, bezw. Gasthaus auszurnfen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. & Jene Fiaker ( Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im § 29 der Fiaker - Ordnung vorgesehenen Turnus zu den ankommenden Zügen am Bahnhöfe anwesend zu sein und die zur Abholung von ankommenden Reisenden bestellten Lohn und Privatfuhrwerke haben sich bei der gedeckten nördlichen Ausgangshalle auf dem Platze zwischen der kleinen Rettungsinsel und den Aborten in einer Reihe nebeneinander mit der Front gegen Norden derart aufzustellen, daß neben der f [ einen Rettungsinsel zunächst der Einspänner dann der Zweispänner des Turnusdienstes und sonach die bestellten Fuhrwerke zu stehen kommen. Hiebei muß der Zugang zum Abort längs des Gebäudes auf mindestens 1 ' 50 m Breite freigehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des aufgelassenen Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende Standplätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Rettungsinsel im Anschlüsse an die Hotelund Gasthansoinnibusse bis 9 in über das südliche Ende dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolfstraße. 5. Die nicht zum Gepäcksdienste auf dem Bahnhofperron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre, haben sich in der gedeckten nördlichen Ausgangshatte im Anschlüsse an die Bediensteten der Hotels und Gasthäuser in einer Linie aufzustellen. 6. Es ist verboten, Fremden am Bahnhofe auf dem Bahnhofplatze und in den an diesen grenzenden Straßen in belästigender Weise Wohnungen oder Zimmer anzubieten oder selbe als Gäste für Gast und Schankgewerbe jeder Art anzuwerben. 7. Den Fiakern ist am Bahnhofplatze das sogenannte Stappeln, d. i. das absichtliche langsame Hernmfahren auf dem Platze mit leerem Wagen behufs der Gewinnung von Fahrgästen verboten. 8.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 24. Juli 1905, S. 11, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7809-neue-verkehrsordnung-am-suedbahnhof-erlassen-durch-den-gemeinderat-1905).
(I n n s v r u ck e r St a d r b a h n.) „ Wiener Zeitung " vom 31. Tczenwer vervstcntlicht die Konzessionsurkunde vom 24. Dezember 1904, sür mehrere schmalspurige Lokalbahnlinien im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruc …
Lebensjahre. (Verkehrshindernisse.) Der Bau der Oberleitung für die elektrische Stadtbahn hat begonnen. Hiebei werden jedoch die Masten für die Oberleitung nicht, wie sonst überall, hart an den Rand der Fahrbahn, sondern …
(Ötztaler Bahnwünsche.) Aus dem Otztale wird uns geschrieben: Man liest häufig von Projekten elektrischer Bahnen, die nicht nur in die kleineren Täler, sondern auch nach hochgelegenen Sommerfrischorten Tirols geführt wer …
(Die Hungerburgbahn.) Ende Mai (der Tag ist noch nicht bestimmt) findet die politische Begehung der projektierten Bahnlrnie zur tzungerburg statt. In letzter Zeit sprach man davon, es sei beabsichtigt, auf einer Adhäsion …
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