Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BAUNEUROTIK MIT HOLZ UND RIEGEL

Neue Bau-Ordnung gewährt Unternehmern bauliche Freiheiten

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 1. Oktober 1859 · Seite 5 · #Bauordnung
Ueber die Begünstigungen, welche die neue Bau - Ordnung den Bau- Unternehmern gewähren wird, vernimmt man, daß es darnach gestattet ist, die ebenerdigen Lokalitäten gewölbt oder ungewölbt herzustellen; es dürfen die Abstufungen des senkrechten Mauerwerks von Stockwerk zu Stockwerck 3 Zoll betragen. Die Verkleidung der Fenster und Thüren braucht nicht mehr von Stein, sondern kann gemauert sein. Die Zwischenwände in den obern Stockwerken können aus Riegelwerk bestehen. Zur Verbindung zwischen einzelnen Stockwerken können hölzerne Stiegen angelegt werden; die Hauptstiege des Hauses muß jedoch aus Stein oder Eisen bestehen. An die Stelle von Dippel- Böden können Trammböden treten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 1. Oktober 1859, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/803-neue-bau-ordnung-gewaehrt-unternehmern-bauliche-freiheiten-1859).

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