Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
HEILIGER CHRISTOPHORUS ALS ERSTER KINDERSCHUTZ

Fürsorge für die Jugend – Aufsätze zum bevorstehenden Kinderschutz-Kongress in Wien

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 13. März 1907 · Seite 2
Das Werk des Jugend - Fürsorge- Bereines für Tirol. Geschrieben zum bevorstehenden Kinderschutz- Kongresse m Wien. Von Hofrat Pros. Dr. F. Lentner. Zu den Schätzen der Wiener Hofbibliothek gehört ein A. ndnchtsbüchlein „ Das Seelengärtlein " betitelt, welches noch ° bei Lebzeiten Maximilians I. für eine Tochter des Kaisers, die Statthalterin der Niederlande, Erzherzogin Margareta, angefertigt wurde. Kostbare Miniaturen in feinster Ausführung, welche zeigen, welche hohe Stufe der Meisterschaft die niederländische Kleinmalerei zu Anfang des 16. Jahrhunderts erreicht hatte, schmücken Ne Pergamenthandschrift, unter diesen ein Bildnis des heiligen Christophorus, des baumstarken Riesen, der ausgezogen war, um den mächtigen Herrn in der Welt zu suchen, und nachdem er selbst den Teufel als zu schwach befunden, dem Jesukindlein den Nacken beugte, um es querüber durch die Sturzwellen eines tosenden Bergstromes an Aumiges Gestade zu tragen. In dieser alten sinnigen Legende sehen wir das Wirken der Kinderschutz und Jugendsürsorgevereine versinnbildlicht. Ist es schon an und für sich, edel, sich eines schwachen Geschöpfes, das selbst hilflos ist, anzunehmen, so muß es die größte Befriedigung und den Lohn, der jede gute Tat begleitet, gewähren, wenn wir der verlassenen, sittlich gefährdeten Jugend Schutz gewähren und Hilfe leisten. Schlimme Erbschaften von den Eltern überkommen, unheilvolle Verhältnisse, schlechtes Beispiel, Versuchungen und Verführungen mannigfachster Art walten verderblich und erklären die Zunahme jugendlicher Rechtsverbrecher. Umso größer erscheint die Verpflichtung picht nur des Staates, sondern auch der Gesellschaft, hier Abhilfe zu schaffen und das Erziehungswerk nicht zu vernachlässigen. Den erwachsenen Rechtsverbrecher der verdien - " ten Strafe zuzuführen, ihn womöglich zu bessern und von der Begehung neuer Straftaten abzuhalten, wie auch die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren, welcher ihr aus dem Treiben zucht und schamvergessener Leute erwächst, ist gewiß eine hvchernste Aufgabe der staatlichen Rechtspflege. Allem Strafe und Strafvollzug sind nur eines der vielen Mittel zur Verminderung und Abwehr gesellschaftsfeindlicher Angriffe. Ja es kann Vorkommen, daß durch schlechte Gestaltung dieser Mittel mehr Unheil angerichtet als verhindert wird. Was aber noch wichtiger erscheint, ist die Beseitigung der Mißstände, auf welche gemeingefährliche Straftaten, namentlich die gewvhnheits und gewerbsmäßigen Eigentumsverbrechen zurückzuführen sind. Wer könnte sich der Wahrnehmung verschließen, daß namentlich Ln Großstädten jämmerliche Existenzen anzutrefsen sind, Menschen, denen es bei der Unzulänglichkeit der Arbeitsnachweisestellen an Erwerb fehlt, so daß mancher
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 13. März 1907, S. 2, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8152-fuersorge-fuer-die-jugend-aufsaetze-zum-bevorstehenden-kinderschutz-1907).

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