(G i f t s ch w ü m m e.) Im Hinblicke auf die zahlreichen Pilzvergiftungen, welche in letzter Zeit wieder aus den verschiedensten Gegenden den Grillhof bei Vill und seit jener Zeit blieb der Mühl - See mit diesem Hofe vereinigt. Nach fast hundert Jahren, nämlich im Jahre 1837, machte der Staatsdomäneufond von dem ausbedungenen Rückkaufsrechte Gebrauch und löste den Mühl - See und den * Grillhof, sowie alle anderen im Jahre 1738 veräußerten Grundstücke wiederum ein, um sie aber schon 1840 im Wege der öffentlichen Versteigerung feilzubieten. Hiebei -wurde der Grillhof und der Mühl - See von Herrn Dr. Josef Paulmichl, Dikasterial - Advokaten in Innsbruck und seiner Schwägerin Fräulein Johanna Tschurtschenthaler am 18. Mai 1840 erstanden; beide Grundstücke gingen jedoch bereits am 11. Dezember 1848 an den Neffen der Vorgenannten, Herrn Johann Bapt. Tschurtschenthaler in Innsbruck ( den Großvater des Verfassers) über. Im Jahre 1902 machte der Verfasser den Versuch, eine bereits in seinen Jugendjahren gehegte Absicht zu verwirklichen und den Mühl- See neuerlich erstehen zu lassen. Zu diesem Behufe ließ er am alten Seedamme eine Schleuse aufführen, die sich jedoch als ungeeignet erwies. IM folgenden Jahre wurde eine solche aus Stampf- Beton und mit tiefgehenden Grundmauern erbaut und ' ,odann das Wasser eingeleitet; seither wogt da wieder die grüne Flut, wo sich Küher eine häßliche Mvoswiese breit gemacht Hatte, gemeldet wurden und denen oft ganze Familien zum Opfer fielen, ist es äußerst lehrreich, daß Herr Engele in der Auslage seines Delikatessengeschäftes in der Maria Theresienstraße den Haupturheber der meisten Pilzvergiftungen mit tödlicherir Ausgang, den tückischen Knollenblätterpilz ( agaricus phalloides Fr.) neben dem Champignon ( agaricus campestris L.), mit welchem er so häufig verwechselt wird, zur Ausstellung bringt. Wenn der Hut dieser beiden Pilze geöffnet ist und die Blättchen. ( Lamellen) auf der Unterseite desselben einige Zeit dem Tageslicht ausgesetzt werderr, ist eine Verwechslung allerdings nicht leicht möglich, da die Lamellen des Champignons rosarot bis kaffeebraun sich färben, während die des Knollenblätterpilzes weiß bleiben. Aber im geschlossenen Zustande fällt dieses Unterscheidungsmerkmal weg, da auch des Champignons Blättchen, wenn man das darüber lagernde Häutchen entfernt, noch weiß sind. Da auch der ganze Habitus beider Pilze sogar bis auf ' die einzelnen Farbennuancen sich oft aufs Haar ähnelt, ist ' es wichtig, auf ein Kennzeichen des giftigen Knollenblätterpilzes hinznweisen, das ihn vom Champignon auch im ganz jungen Zustande unschwer unterscheiden läßt: Das ist nämlich der stark verdickte knollige Fuß des Giftpilzes und ganz besonders das an bezw. um denselben in größeren und kleineren Fetzen hängende weiße Häutchen, das am nicht so auffallend verdickten Fuße des an und für sich etwas stämmigeren Champignon fehlt. Dieses Häutchen scheint mir für den Speisepilzsamnrler ein ziemlich untrügliches Merkmal dieses gefährlichen Giftschwammes zu sein. Das weitere Unterscheidungsmerkmal, welches darin besteht, daß der Champignon einen feinen Anisgeruch verbreitet, während der Knollenblätterpilz nach Kartoffel riecht, ist manchmal nicht ganz zuverlässig, da es bekanntlich auch Geruchshalluzinationen gibt. Da in unseren Wäldern dieser giftigste aller Giftschwämme sehr häufig in unmittelbarer Gesellschaft mit dem Champignon anftritt — die bei Engele ausgestellten Exemplare habe ich mit noch mehreren anderen ans einem engen Plätzchen zufammen gefunden
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 4. September 1912, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9086-warnung-vor-dem-gefaehrlichen-knollenblaetterpilz-und-geschichte-1912).
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