Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FISCHNALER-CHRONIK · 1918 NOV. 14.

Einführung der neuen Staatsgewalt

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 15. November 1918 · Seite 1 · #Fischnalerchronik
📜 Quelle & Konkordanz: Konrad Fischnaler, Innsbrucker Chronik (Bd. I, 1929) Aus Fischnaler-Quellenindex erschlossen
Regest #2192 (Buchseite 116, 1918 Nov. 14.): „Die Vorlagen über die Einführung der neuen Staatsgewalt in den einzelnen Bundesländern (Landesversammlung statt Landtag, Landesräte statt Ausschüsse, Landesregierung statt Statthalterei) werden dem Tiroler Nationalrat übermittelt.“ · In der Fischnaler-Gesamtansicht öffnen →
[Regest bei Konrad Fischnaler, Innsbrucker Chronik I, S. 116: „Die Vorlagen über die Einführung der neuen Staatsgewalt in den einzelnen Bundesländern (Landesversammlung statt Landtag, Landesräte statt Ausschüsse, Landesregierung statt Statthalterei) werden dem Tiroler Nationalrat übermittelt.“] Originaltext der Innsbrucker Nachrichten (15. November 1918, S. 1): Es sollen auch größere Geldmittel aus Deutschösterreich zu diesem Zwecke ausgewendet werden. Die GinrichZrmg der StaaLsgewalt Ln den Kündern. KB. Wien, 14. November. Die wesentlichsten Bestimmungen der in der Nationalveriammlung etngebrachten Vorlage betreffend die Uebernahme der Staatsgewalt in den Ländern sind: An Stelle der bisherigen Landtage treten die provisorischen Landesversammlungen, an Stelle des Landesausschusses die von der provisorischen Landesoersammlung gewählten Landrate. Jede provisorische Lanbesversammlung wählt mit Stimmenmehrheit den Landeshauptmann und durch Verhältniswahl zwei bis vier Stellvertreter. Der Landeshauptmann nnd seme Stellvertreter bilden die Landesregiernng. Dieser unterstehen die bisherigen Laudeshchörden lStatthalterei usw. ) > Dte k. k. Statthalter und Landespräsidenten werden abberufen. Die Landesregierung ist in ihrer gesamten Amtsfithrung an die Anweisungen der deutschösterreichi- chen Staatsregierung gebunden und dieser verantwortlrch. Die Teilung der öffentlichen Verwaltung in eine landes- iürst. Liche und eine autonome ist aufgehoben. Bis zur Durchführung der entsprechenden VerwalturrgSreform oleiben die Geschäfte des Lanbesrates und der Landesregierung von einander getrennt.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 15. November 1918, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9650-einfuehrung-der-neuen-staatsgewalt-1918).

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