Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FISCHNALER-CHRONIK · 1920 DEZ. 18.

Debatte um Tiroler Wappen und Landesfarben

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 17. Februar 1921 · Seite 4 · #Fischnalerchronik
📜 Quelle & Konkordanz: Konrad Fischnaler, Innsbrucker Chronik (Bd. I, 1929) Aus Fischnaler-Quellenindex erschlossen
Regest #2437 (Buchseite 126, 1920 Dez. 18., Nachweis: 21 38): „Der Verfassungsausschuß des Landes bestimmt als Landesfarben: Weiß und rot und das neue Wappen von Tirol. Dasselbe ist zwar auf dem alten historischen aufgebaut, aber durch einen grünen Kranz hinter dem Adlerkopf (unheraldisch!) verballhornt. Debatte hierüber im Landtag.“ · In der Fischnaler-Gesamtansicht öffnen →
[Regest bei Konrad Fischnaler, Innsbrucker Chronik I, S. 126: „Der Verfassungsausschuß des Landes bestimmt als Landesfarben: Weiß und rot und das neue Wappen von Tirol. Dasselbe ist zwar auf dem alten historischen aufgebaut, aber durch einen grünen Kranz hinter dem Adlerkopf (unheraldisch!) verballhornt. Debatte hierüber im Landtag.“] Originaltext der Innsbrucker Nachrichten (17. Februar 1921, S. 4): Das Land Tirol umfaßt sei! ( in dem Verfasiungs- versuch hieß es ursprünglich „ nach " ) dem Frieden von St. Germain en Laye die politischen Bezirke Imst, Innsbruck, Kitzbühel. Kufstein, Landeck, Lienz. Reutte, Schwaz und den Stadtbezirk Innsbruck. 2. Jede Aenöerung des Landesgebietes bedarf der Zustimmung des Landtages durch ein Gesetz. Ursprünglich war noch im zweiten Absatz der Zwischensatz „ebenso die Aenöerung der Landcs- grenze" vor dem Worte „ bedarf " eingeschaltet gewesen- Heber Antrag Dr. Peer wurde diese überflüssige Einschaltung gestrichen. Der sozialdemokratische Antrag, daß nach dem Wort „bedarf " der Zwischensatz: „abgesehen von Frie- densverträgen, deren Abschluß Bundessache i st ", zu setzen sei, wurde abgelehnt, weil dies nach der Bemerkung des Berichterstatters, so lange Tirol dem Bundesstaate angehöre, eine Selbstverständlichkeit sei- Paragraph 3 setzt die Bestimmungen über die Landes bürg erschaft fest: der Ausschuß hatte sich mit der kurzen nachstehenden Textierung begnügt: „Tiroler Landesbürger sind die in einer Gemeinde des Landes Tirol heimatberechtigten Personen. " Die Sozialdemokraten verlangten jedoch die Textierung: „Für das Land Tirol besteh: eine LandeSbürgerschast.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 17. Februar 1921, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9806-debatte-um-tiroler-wappen-und-landesfarben-1921).

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