Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
DREI JAHRE LANDEPRAXIS VOR DER STADTKARTE

Neue Vorschriften für die Ausübung der ärztlichen Praxis in der Residenz und größeren Städten

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 28. Juli 1863 · Seite 4
1604 zur Ausübung der PrariS in der Residenz und in den größeren Städten nur solchen Beizten ertheilt werden würde, welche vorher wenigstens drei Jahre lang die Praxis auf dem Lande ausgeübt haben. Ausnahmen sollen nur in sehr berückstchtuin. öwerihen Fällen gestattet sein.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 28. Juli 1863, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1289-neue-vorschriften-fuer-die-ausuebung-der-aerztlichen-praxis-in-der-1863).

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REFORM OHNE EINVERNEHMEN

Bericht über das ehemalige Zwangsarbeitshaus in Schwaz und seine finanzielle Unwirksamkeit

Innsbrucker Nachrichten · 20. Jänner 1863 · S. 4 · Arbeitswelt, Medizin & Soziales

Zallinger übernahm sodann den Vorsiy, da Herr Landeshauptmann als Referent des LandesauSschuffes über die Angelegenheik deS ehemaligen ZwangSarbenshauseö in Schwaz berichtet, zu welchem Zwecke frühere Landtage auch wesen …

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