Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
ABDRUCK UND AUSDRUCK DER STRAFE

Verurtheilung des Redakteurs Schönherr im Preßprozeß wegen Gutheißung gesetzwidriger Handlungen

Vorgestern wurde beim hiesigen k. k. LandeSgerichke ein Preßprozeß gegen die Redaktion der hier erscheinenden Volks und Schützenzeitung verhandelt, welche in ihrer Rr. 41 vom 5 April d. Zs einen Artikel aus schleSwig holst. ' nischen Blättern, nebst den Bemerkungen zweier anderer Zeitungen dazu abgedruckt hatte, bezüglich welcher ( in Folge höheren Auftrages) die k k. Staatsbehörde die Anklage wegen Vergehens der Gutheißung gesetzwidriger Handlungen oder wenigstens wegen der Uebertretung der vernachlässigten pflichtgemäßen Obsorge erhoben hat. Herr Redakteur Schönherr führte die Vertheivigung größtentheilS selbst, und zwar in energischer Weise. Das » m 4 Uhr kundgemachte Urtheil deS hoben Gerichtshofes lautet: „ DaS k. k. Landesgericht erkennt den Redakteur der Schützenzeitung, Herrn D. Schönherr, des Vergehens der Gutheißung der Rechtfertigung strafbarer Handlungen nach §. 305 des StrafGesetzbucheS schuldig, und verurtheilt denselben zu einer Gelvsrafe von 50 fl. und zum Verluste an der Kaution im Betrage von 100 fl. öst. W, sowie zur Tragung der Prozeßkosten, — gegen welches Urtheil die Berufung freisteht und binnen 24 Stunden angemeldet werden kann.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 27. Mai 1864, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1416-verurtheilung-des-redakteurs-schoenherr-im-pressprozess-wegen-1864).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Presse & Verlagswesen“

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |