Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
VÖGELN UND NESTERN IST GESETZLICH VERBOTEN

Erneuerung des Verbots gegen Singvögel-Einfang und Eier-Entnahme bis Ende August

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 3. Juni 1864 · Seite 4 · #Vögel
MtS. folgende Kundmachung erlassen: AuS Anlaß dcS allgemein übcrhandnehmenden UcbelstandeS, daß Singvögel selbst zur Brutzeit eingefangen und deren Eier aus den Nestern genommen werden, findet man in Folge hohen k. k. Statthalterei - AuftrageS das bereits mit Gubernialverordnung vom 5. Februar 1830 erlassene diesbezügliche Verbot zu erneuern, und daher das Einfangen der Singvögel vom 1. März bis Ende August, sowie daS AuSnehmen der Eier aus den Nestern um dem Beisatze strengstens zu untersagen, daß gegen die Zuwiderhandelnden mit angemessener polizeilicher Ahndung unnachfichtlich vorgegangen werden würde.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 3. Juni 1864, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1426-erneuerung-des-verbots-gegen-singvoegel-einfang-und-eier-entnahme-1864).

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Unterbrochene Verbindung nach Kematen infolge Hochwassers am Bach bei BölS

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