Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
DREI TAGE FÜR MARIA OHNE SÜNDENFALE

Verkündigung der Glaubenslehre von der unbefleckten Empfängnis Mariä in der St. Jakobs-Stadtpfarrkirche

Im Aufträge des Hochwürdigsten fürstbischöflichen Ordinariates zu Briren werden aus Anlaß der Verkündigung der Glaubenslehre von der unbefleckten Empfängniß der seligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria in der St. Jakobs - Stadtpfarrkirche zu Innsbruck am 17. » > 8. und 19. März 1855 folgende Gottesdienste und Andachten stattfinden: Am 17. März. Um 2 Uhr Nachmittag wird diese kirchliche Feier durch ein halbstündiges Geläute der Glocken aller Kirchen von Innsbruck den Gläubigen angekündet. Um 3 Uhr wird das Hochwürdigste Gut zur Anbetung ausgesetzt und feierliche Choral - Vesper gesungen. Um 5 Uhr ist Rosenkranz, musikalische Litanei mit einem Marienliede, feierlicher Segen und Einsetzung des Allerheiligsten. Am 18. März. Sonntag. Um 6 Uhr ist die sonntägliche Früh - Predigt. Unter der darauf folgenden Segcnmesse wird der marianische Rosenkranz gebetet. Um 9 Ubr findet in Beisein der hohen tirolisch ständischen Landes- Vertretung die Verkündigung der katholischen Glaubenslehre von der unbefleckten Empfängniß Mariä *) mittelst Verlesung des Hirtenbriefes statt. Die apostolische Bulle dagegen wird an der Kirchthüre angeschlagen. Hierauf ist feierliches Pontifikalamt, worauf das Hochwürdigste Gut bis zur Abend - Andacht zur Anbetung ausgesetzt bleibt. Um 4 Uhr ist Predigt, sodann musikalische Litanei mit einem Marienliede, feierlicher Segen und Einsetzung des Allerheiligsten. Am 19. März. Fest des heiligen Joseph, Nährvaters Jesu und Landes- Patrons. — An diesem Festtage werden die Andachten in der für dieses Fest *) Ein » Kurzer Unterricht, bezüglich auf die am 8. Dezember 1834 erfolgte kirchliche Entscheidung über die unbefleckte Empfängniß der seligsten Jungfrau Maria, mit einer Abbildung, « ist zu dem Preise von 4kr.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 14. März 1855, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/145-verkuendigung-der-glaubenslehre-von-der-unbefleckten-empfaengnis-1855).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Gerichtswesen & Prozesse“

WEIBLICH NACH ST. MARTIN, MÄNNLICH NACH ROTHOLZ

Umsiedlung der weiblichen Sträflinge nach St. Martin, der männlichen nach Rothholz

Innsbrucker Nachrichten · 2. Juli 1855 · S. 6 · Gerichtswesen & Prozesse

Dem Vernehmen nach sollen im Laufe dieses Jahres die weiblichen Sträflinge aus dem hiesigen Provinzial - Strafarbeitshause nach St. Martin bei Schwaz, — die männlichen dagegen in das zum Landes - Strafarbeitshaus herzust …

JUSTIZ-ROTATION MIT NEUERNENNUNGEN

Neue Ernennungen im Tiroler Oberlandesgerichtswesen

Innsbrucker Nachrichten · 22. März 1854 · S. 3 · Gerichtswesen & Prozesse

Apost. Majestät vom 7. Febr. l. I. wurden bei dem neuorganisirten Oberlandes - Gerichte hier: der bisherige Präsident Hr. A. v. Hofer zum O. L. G. Präsidenten, dann Hr. O. L. G. R. Freiherr Lorenz v. Kellerberg zum Präsi …

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |