Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
HUNDE AN LEINE – FREIHEIT AUS

Neue Ordnung für die Hunde in Innsbruck durch magistratische Verordnung

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 5. Jänner 1867 · Seite 4
DaS Hundeleben in Innsbruck hat nun mit einem Schlage in Folge der magistratlichcn Bekanntmachung eine veränderte Gestalt bekommen. Verödet und verwaist sind die Lieblingsplätze der treuen Begleiter des Menschen, wie die Gegend der Annasäule, das Pfarrplätzchen u. dgl. mehr. In früher Morgenstunde pflegte bisher der gesetzte Pudel, der Jagdhund und der abenteuerlustige Pinsch seine Promenaden und Visiten auf eigene Faust zu machen. — Jetzt hat sich alles geändert. Sittsam und eingezogen spaziert das liebe Thier an der Leine geführt, vor seinem Herrn einher, oder läßt sich widerstrebend von ihm nachziehen. Erfreut der Paragraph des magistratlichen Gesetzes, der die Hunde zur Leine verurtheilt, nur die enragirtesten Hundefeinde, so findet abgesehen von einigen Hundefreunden die Bestimmung über den Gast und Kaffeehaus- Besuch der Hunde im Allgemeinen nicht ungünstige Ausnahme. Man darf nur an diejenigen Unannehmlichkeiten und Nebelstände erinnern, denen ganz harmlose Gäste m jenen Gast und Kaffeehäusern auSgesctzt find. in denen sich manchesmal ein förmliches Lager von Hunden aller Gattungen einfindet. So waren z. B. neulich eines Abends im Deutschen Kaffeehause 6? Exemplare von Hunden der verschiedensten Racen zur Unterhaltung (?) der Gäste anwesend. Aehnliche Verhältnisse trifft man im Cafs Grabhofer an.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 5. Jänner 1867, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/1857-neue-ordnung-fuer-die-hunde-in-innsbruck-durch-magistratische-1867).

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