Fall der ejahung einer der sub 3 und 4 gestellten Fragen. 5. Ist der Angeklagte schuldig jene Aufmerksamkeit eines verantwortlichen Redakteurs vernachlässiget zu haben, bei deren Anwendung die Aufnahme deS mehrerwähnten Artikels in die „ N. T. Tt " unterblieben wäre. Nach Vorlesung dieser Fragen zogen sich die Geschwornen zurück, und nach einer Stunde geheimer Berathung verkündeten sie durch ihren gewählten Obmann Hrn B. V v. Freiseisen ihren Wahrspruch. Die erste und zweite Frage wurde einstimmig mit „ Nein ", die dritte von 10 Stimmen mit „ Ja ", von 2 Stimmen mit „ Nein ", die vierte von 11 Stimmen mit „ Ja " von einer mit „ Nein ", die fünfte endlich von 11 Stimmen mit „ Ja " von einer Stimme mit „ Nein " beantwortet. Nach den weiteren PlaidoyöS der Staatsbehörde und deS VerthcidigerS über das Strafausmaß zog sich der Gerichtshof, bestehend aus dem LandeSgerichtS - Präfidenten Freihcrrn v. Crefferi, dem LandeSgerichtSrathe oglsanger, und LandeögerichtSsekretär Albaneder zur Berathung über das Strafausmaß zurück. Nach % Stunden wurde von demselben auf Grund deS Wahrspruchs der Geschwornen und der Anträge der Staatsanwaltschaft und des BertheidigerS das vorerwähnte Urtheil gefällt, worin auch das Verbot der Weiterverbreitung und die Vernichtung der betressenden Exemplare mit den übrigen Folgen der Verurtheilung ausgesprochen wurde. Die Verhandlung endete um halb 8 Uhr AbendS. Der Verhandlungssaal war Abends durch 2 geschmackvolle Lustern mit GaS beleuchtet, welche seinen Holzplafond mit dem geschnitzten reich verzierten österreichischen, medizeischen und tirolischen Wappen prachtvoll erscheinen ließen. Der Zuhörerraum, zu dem eine steinerne breite Wendeltreppe vom Innquai führt, war während der ganzen Verhandlung ziemlich gefüllt, und AbendS während der Verkündigung deS GeschwornenwahrsprucheS dicht gedrängt. — Ist eS uns erlaubt über die Einrichtung des VerhandlungSsaaleS etwas zu bemerken, so glauben wir dir auffällige Unterscheidung, welche zwischen den Eitzen deS Gerichtshofes, der Staatsanwaltschaft und selbst deS Protokollführers und zwischen denen der Geschworenen und deS BertheidigerS gemacht wurde als nicht gerechtfertigt zu bezeichnen. Während die Erstgenannten Sitze von einer gewissen Eleganz und von Comfort zeigen, ist bei den letzteren nichts davon zu bemerken. Die Plätze der Geschwornen und des BertheidigerS sind in dieser Hinsicht höchst stiefmütterlich bedacht. ES herrscht ja doch unter den das Schwurgericht bildenden Personen kein Rangunterschied, und es ist der Feierlichkeit einer solchen Verhandlung nicht sehr entsprechend, wenn die Geschwornen Mann an Mann gedrängt auf der Geschwornenbank in deS
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 21. Dezember 1869, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2428-urtheil-im-schwurgerichtsverfahren-nach-geheimer-berathung-der-1869).
(Der hiesige Stadtmagistrat) hat unterm 10. d. MtS. folgende Kundmachung erlassen: Nach Vorschrift deS Gesetzes vom 9. März l. IS. über die Bildung der Geschwornenlisten habe ich unter Zuziehung von zwei Mitgliedern deS …
Wafferstaud des In » 4 * /i Kuß (Fronleichnam.) Heute morgens fand, vom schönsten Wetter begünstigt, die übliche FronleichnamS. Prvzesston statt. Der hochw. Herr Dekan v. Leiß trug daS Allerheiligste, der Bürgerausschuß, …
(Zum Prozesse Greuter) Das Oberlandesgericht hat den Anklagebeschluß deS LandeSgerichleS gegen Monfignor Profcffor Greuter in allen Punkten bestätigt. Die Anklage lautet auf Verbrechen der Majestätsbeleidigung und innere …
(Schwurgerichtliches.) Verzeichniß der vorgestern auSgeloSten Gefchwornen für die am 18. d. M. stattstndende erste Schwurgerichts - Verhandlung gegen die „I Tir. St. " Aus der Urne gingen alSErgänzungSgeschworene hervor: …
Medieninhaber und Herausgeber:
Fontes – Digitale Quelleneditionen zur Geschichte Tirols
[Name / Institution eintragen]
[Straße, PLZ Ort, Österreich]
Grundlegende Richtung (Blattlinie):
Wissenschaftlich-historische Dokumentation und digitale Erschließung gemeinfreier historischer Pressetexte aus dem Raum des historischen Tirols.
1. Grundsatz: Die Nutzung von chronik.fontes.at ist ohne Registrierung möglich. Es werden keine Werbe- oder Analyse-Tracker und keine Marketing-Cookies eingesetzt.
2. Server-Betrieb: Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource) kurzzeitig auf unserem europäischen Server (Hetzner Online GmbH, Deutschland) zur Betriebssicherheit verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Externe Faksimile-Einbindung (IIIF): Beim Öffnen der Original-Zeitungsseite lädt Ihr Browser Bildkacheln direkt vom IIIF-Bildserver der Österreichischen Nationalbibliothek (iiif.onb.ac.at) bzw. verweist auf die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol.
4. Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschungsanfragen richten Sie jederzeit formlos an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Historische Zeitungstexte: Sämtliche wiedergegebenen Originalartikel entstammen historischen Zeitungsausgaben des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (insbesondere den Innsbrucker Nachrichten, 1854–1913) und sind urheberrechtlich gemeinfrei.
Digitalisate & OCR-Grundlage: Die digitalen Faksimiles und Volltextgrundlagen basieren auf den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULB Tirol) sowie von ANNO – AustriaN Newspapers Online (Österreichische Nationalbibliothek).
Die Tiroler Zeitungschronik bewahrt den authentischen Wortlaut und die historische Rechtschreibung der Originalquellen vor und nach der II. Orthographischen Konferenz von 1901.
Um die historischen Spaltentexte digital zugänglich zu machen, erhält jeder Originalartikel redaktionell eine Hauptüberschrift im zeitgenössischen Chronikstil des 19. Jahrhunderts sowie eine moderne Dachzeile zur raschen thematischen Orientierung.
Bitte zitieren Sie stets die zugrunde liegende historische Originalausgabe mit Erscheinungsdatum und Seitenzahl, ergänzt um den Permalink der Chronik:
Innsbrucker Nachrichten, [Datum], S. [Seitenzahl], digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/#artikel=[ID]).
Sie haben einen OCR-Lesefehler im historischen Fraktursatz entdeckt oder möchten auf einen bemerkenswerten Zeitungsbericht hinweisen?
Schreiben Sie uns gerne an redaktion@fontes.at unter Angabe des Erscheinungsdatums oder des Artikel-Direktlinks (#artikel=...).
✎ Korrektur-ModusKlicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel|
Gesammelte Änderungen in Tabelle article_edits
Diese Korrekturen sind in der Zwischen-Tabelle gespeichert. Mit Klick auf „Jetzt in Live-DB schreiben“ werden sie atomar in chronik_events_live.db samt Volltextindex übernommen.