Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
HYPO THEKEN OHNE FRIST SIND NICHTS WERT

Mahnung an Hypothekarrechtsbesitzer durch das hiesige Landesgericht

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 15. Juni 1871 · Seite 4 · #Grundbuch
Der Ausschuß. (EineMahnung an Hypothekar - Besitzer.) Das hiesigeLandesgericht erinnert alle Besitzer von Hypothekar rechten nachdrücklichst, daß alle auf unbeweglichen Gütern haftenden Pfandrechte bei den betreffenden Real - Instanzen, längstens bis Ende 1871 angemeldet werden müssen. Der Grund, warum neuerdings auf die in diesem Betreff stehenden Gesetze aufmerksam gemacht wird, besteht darin, daß die bisher erfolgten Anmeldungen verhältnißmäßig noch auffallend gering an Zahl sind und nach Umfluß der Anmeldungsfrist, den Besitzern unangemeldeter Hypothekarreckte großer Schaden bevorfteht.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 15. Juni 1871, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/2648-mahnung-an-hypothekarrechtsbesitzer-durch-das-hiesige-landesgericht-1871).

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