Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BRANDSTIFTUNG AUS VERZWEIFLUNG

Brandlegung zu Afling: Angeklagter Dielitz Manetus vor Schwurgericht verhandelt

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 22. Juni 1876 · Seite 4 · #Brandstiftung
(Ans dem Schwurgerichtssaale.) Gestern kam zur Verhandlung Dielitz ManetuS, 35 Jahre alt, verehelichter Bauersmann, geboren zu Räubers, d. Z. ansäßig in Afling, Gemeinde Kematen, wegen Verbrechens der Brandlegung. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Manetus Dielitz die Anklage wegen Verbrechens der Brandlegung nach § §. 166, 167 b c, 169, strafbar nach Z. 167 ä St. - G. - B., begangen dadurch, daß er in der Nacht vom 18. auf 19. Februar 1876 in der Holzschupfe des Bauersmannes Johann SeeloS tu Afling einen Bund Hanfstängel in Brand steckte, wodurch nach seinem Anschläge am Hofe des Johann SeeloS und an seinem eigenen Hofe eine Feuersbrunst entstehen sollte, und daß er ferner am frühen Morgen des 3. März 1876 im Innern seines eigenen Hofes in der vorerwähnten Absicht einen Strohsack in Brand steckte, in Folge dessen das Feuer wirklich ausbrach und beide Höfe unter Verursachung eines erheblichen Schadens eingeäschert wurden. Bertheidiger Herr Dr. Schröder erneuert den bereits früher gestellten Antrag auf Vertagung der Verhandlung zum Zwecke von Erhebungen über den Geisteszustand des Angeklagten. Nachdem der Gerichtshof diesen Antrag abgelehnt, wird die Verhandlung ausgenommen. Aus dem bereits früher, sowie aus dem gestern abgelegten Geständnisse des Dielitz ergibt sich Folgendes t Der Angeklagte hatte im Jahre 1869 von seinem Vater den Hof im Werthe von 13. 000 fl. übernommen, sich aber trotz aller Anstrengungen mit seiner Frau und seinen drei Kindern außer Stande gesehen, auf dem arg verschuldeten Hofe weiterzukommen. Vielmehr war die unglückliche Familie immer mehr in Schulden gerathen, was den Manetus Dielitz bewog, dadurch, daß er zuerst in der Holzschupfe seines Nachbars SeeloS Feuer zu legen versuchte, später seinen eigenen Hof in Brand steckte, wodurch dieser sowohl als der Hof des SeeloS ein Raub der Flammen wurde, „ von seiner Hütte sich loszumachen ". Von der Zeit an, in welcher die Spuren der in der Nacht vom 18. auf 19. Februar versuchten Brandlegung entdeckt worden waren, bis zum Brande selbst am 3.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 22. Juni 1876, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3636-brandlegung-zu-afling-angeklagter-dielitz-manetus-vor-schwurgericht-1876).

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