Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GARTEN GEGEN GRENZE GETEILT

Neue Grenzlinie und finanzielle Regelung zwischen Innsbruck und Wilten

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 6. Juli 1877 · Seite 7 · #Gemeinderat
1961 Triumphpforte aus nach Westen und Osten die südliche Straßenmulde in den Gemeindebezirk von Wilten zu liegen kommt. Diese neue Grenzlinie durchschneidet den Dr. Rapp ' schen Garten und wird jene Grundfläche desselben, welche südlich der neuen Grenze liegt, aus dem Steuerbezirke Innsbruck ausgeschieden und jenem von Wilten einverleibt. Die Stadt Jnnbruck zahlt der Gemeinde Wilten für den Ausfall, welchen sie durch die Abtretung der innerhalb obiger Grenzlinien liegenden Steuerobjekte an den jährlichen Gemeindeumlagen erleidet, und für den Zuwachs, welchen die Stadt an Steuern hiedurch erhält, 40. 000 fl. Ferner verpflichtet sich die Stadt allen jenen Bahnbeamten, welche das Heimatrecht in der Gemeinde Wilten erworben haben, taxfrei das Heimatrecht in Innsbruck zu verleihen, wenn selbe darum ansuchen. Die Herstellung und Einhaltung der Straßen auf dem der Stadtgemeinde einverleibten Flächen aume geschieht ausschließlich aus Kosten der Stadt, die sich insbesondere verpflichtet, die Straße über den Kammerlandergrund bis zur neuen Gemeindegrenze herzustellen, hingegen übernimmt Wilten die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Fo tsetzung dieser Straße bis zur Müllerstraße durch Neubauten nicht unmöglich gemacht werde. Weitere Bestimmungen des lieber einkommenS betreffen die Kanalisirung der an der neuen Gemeindegrenze liegenden Straßen und die Anlage von Straßen aus der Grenzlinie selbst, und schließlich bedingt sich die Gemeinde W ' lk ' n sür ihre Schuljugend den Vorzug vor anderen Nachbar, emeinden bei Benützung der städtischen Schufen und des Kindergartens im Pädagogium, w ' Nn rie für die Klassen der betreffenden Schulen festgesetzte Normalschüler« ahl vurch Kinder aus dem Stadtbezirke nicht erreicht wird.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 6. Juli 1877, S. 7, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/3773-neue-grenzlinie-und-finanzielle-regelung-zwischen-innsbruck-und-1877).

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