Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
GEFÄNGNIS AUS SEUCHENHERD WERDEN SOLL

Beschluss zum Ankauf des Reden'schen Grundes für den Neubau eines Gefängnisses und Justizgebäudes

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 21. Mai 1879 · Seite 5 · #Justizgebäude
Gemeinderaths - Sitzung vom 19. Mai. (ForNetzung.) Als weiterer Gegenstand der Verhandlung stand der Ankauf des Redenfchen Grundes gegenüber dem Pädagogium auf der Tagesordnung. Der Justizminister hat inl Einvernehmen mit dem Finanzminister beschlossen vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung dahier ein neues Gefangenhaus mit Justizgebäude zu erbauen, da die Mißstände in dem bisher als Gefänzniß benützten Kräuterhause wegen zu beschränkten Raumes nachgerade in jeder Beziehung unleidliche geworden sind, ja dasselbe von, Landessanitätsrathe geradezu als ein eventueller Seuchenherd bezeichnet worden ist. In Innsbruck, ja in ganz Nordtirol ist aber kein geeignetes Gebäude zu einem Arrestantenhause zu finden. Das Ministerium hat nun die Stadt aufgefordert, um den Bau zu ermöglichen, den Bauplatz für denselben sicher zu stellen. Noch im Herbste wird die Regierung Beim neuzusammengetretenen Reich srathe um die Bewilligung einkommen. Die Kosten des Baues werden auf etwa V 2 Million veranschlagt, und wird die Sparkasse gegen Annuitäten der Regierung das Kapital zum Baue vorstrecken. Es ist selbstverständlich, daß die Stadt bereitwilligst die Hand reicht zu Ermöglichung eines so großartigen und für dieselbe so wichtigen Unternehmens. Der Platz für diesen Neubau wurde im neuen Stadttheile zwischen der Fallmeraier und Bürgerstraße, südlich von der auf die Mitte des Pädagogiums mündenden Querstraße bestimmt. Die größere Hälfte des Baugrundes ist bereits städtisches Eigenthum, der Rest desselben gehört dem Vergolder Reden. Reden fordert für den Straßengrund 5 fl. und für den Baugrund 14 fl. für die O Klafter, und zwar sind von dem Kaufswerthe dieses Grundes im Gesammtbetrage von 20,000 fl. 7000 fl. sofort zu bezahlen, der Rest aber wird unverzinslich auf ein Jahr gestundet. Nachdem in der Erörteruug dieses Gegenstandes betont worden ist, daß die Stadt auch dann keinen Schaden bei diesem K ufe haben wird, wenn wider Erwarten der Reichsrath die Bewilligung zum Baue des Justizpalastes versagen sollte, da dieser Grund als Bauplätze von der Stadt immer um einen höhern Preis wieder wird verkauft werden können, wurde beschlossen den Kauf zu obigen Bedingungen abzuschließen und diesen Grund, so wie den bereits im Besitze der Stadt befindlichen zu den Selbstkosten der Regierung seinerzeit abzutreten.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 21. Mai 1879, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/4026-beschluss-zum-ankauf-des-reden-schen-grundes-fuer-den-neubau-eines-1879).

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