Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
BIERSPRITZEN GEWINNT NICHT

Verbot des Gebrauchs von Spritzen zur Bierauffrischung in Gast- und Schankhäusern

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 9. Jänner 1857 · Seite 5
Das Landes - Regierungsblatt (VIII. Stück) entbält folgenden Erlaß der hohen k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 16. Dezember 1856, womit der Gebrauch von Spritzen zur Auffrischung des Bieres in Gastund Schankhäusern verboten wird: „ Bei der Wahrnehmung, daß der bisher schon oftmals gerügte Unfug des Gebrauches von Spritzen zur Auffrischung des Bieres und Erzeugung eines künstlichen Schaumes noch vielseitig fortbesteht, findet sich die k. k. Statthalterei aus sanitätspolizeilichen Rücksichten bestimmt, die Anwendung dieser Spritzen in den Gast und Schankhäusern bei Vermeidung der Confiscatr ' on und der Ahndung nach den Bestimmungen der kaiserl. Verordnung vom 20. April 1854 zu verbieten. Die k. k. Bezirksämter, beziehungsweise Stadtmagistrate und die k. k. Polizeibehörden werden angewiesen, die genaue Beobachtung dieses Verbotes zu überwachen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 9. Jänner 1857, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/428-verbot-des-gebrauchs-von-spritzen-zur-bierauffrischung-in-gast-und-1857).

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