Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
NOTARE ÜBERNEHMEN VERLASSENSCHAFTEN

Vermögensabhandlung den Notaren zu übergeben, erwogen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 6. Juli 1857 · Seite 5 · #Notare
Vor wenigen Tagen wurde in der Wiener „ Presse " die Nachricht mitgetheilt, „ daß es im Werke sei, die Abhandlung der Verlassenschaften den damit betrauten Gerichten gänzlich abzunehmen und den Notaren zu übergeben. " Ob diese Angabe thatsächlich begründet ist, sagt die „ Presse " vom 26. Juni, ob ein auf diese wichtige Reform hinzielender Gesetzentwurf bereits vorbereitet und bis zu welchem Stadium der Berathung er gediehen sei, muß natürlich vorderhand dahingestellt bleiben. Die Maßregel an und für sich aber, das derselben zu Grunde liegende Prinzip kann nur mit dem aufrichtigsten Beifalle begrüßt werden. Die Uebergabe des von einem Verstorbenen hinterlassenen Vermögens an die durch seinen letzten Willen oder das Gesetz berufenen Erben kann natürlich nicht ohne Kontrole von Seite des Gerichts oder einer im Namen des Gerichts handelnden Autorität stattfinden. Die Notare, als mit öffentlicher Autorität ausgerüstete, von den Obergerichten kontrollirte Personen, die das Gesetz nicht bloß als Vertreter der Parteien, wie die Advokaten, sondern als Mittelspersonen zwischen den Parteien hingestellt hat, sind offenbar höchst geeignet, mit diesem Abhandlungsgeschäfte betraut zu werden. Ihre amtliche Stellung verbürgt die strengste Einhaltung der hiefür geltenden gesetzlichen Vorschriften, und die große Verantwortlichkeit, der sie unterworfen
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 6. Juli 1857, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/488-vermoegensabhandlung-den-notaren-zu-uebergeben-erwogen-1857).

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