Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
SELBSTMÖRDER NICHT GANZ AUSGESTOSSEN

Beschluss einer Kommission über die Begräbnißordnung für Selbstmördereien

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 20. November 1857 · Seite 4
Wie man hört ist in Wien eine Kommission aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern zusammengesetzt worden, um eine Norm über die Begräbnißart von Selbstmördern festzustellen. Dem Pfarrer des Sprengels soll das unbedingte Recht eingeräumt werden, über die Zulässigkeit der Beisetzung eines Selbstmörders in geweihter Erde zu entscheiden, welche aber nicht verweigert werden kann, wenn die That in erwiesen unzurechnungsfähigem Zustande verübt wurde. Bis zur Erweisung dieser Unzurechnungsfähigkeit durch Sachverständige ist der Leichnam vorläufig an der Kirchhofsmauer zu verscharren und erst sodann das Begräbniß ritualgemäß vorzunehmen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 20. November 1857, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/542-beschluss-einer-kommission-ueber-die-begraebnissordnung-fuer-1857).

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In Sta ms endete am 16. d. M. die Jubelfeier. Alles ging in schönster Unordnung vor sich. Die Zabl der Besucher war ungemein groß, besonders von Oetzthal und aus dem Fern herein. Die benachbarten Seelsorgsstationen, größ …

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