Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
KEIN PLATZ FÜR ZIGEUNER UND IHRE WAGEN

Verordnungen gegen Zigeunerbanden in Kraft gesetzt – Pferde und Wagen werden verkauft

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 27. Oktober 1888 · Seite 4
(Zigeuner.) Sämmtlichc Landessteven haben die k. k. Bezirkshauptmannschaften von den Verordnungen des k. k. Ministeriums des Innern in Betreff der Zigeuner verständigt, und wurden auch alle Gemeindevorstehungen, Gendarmerieposten - Commandeu rc. hievon in Kenntniß gesetzt. Von nun ' an werden die Pferde, Wagen und sonstigen Effecten von solchen Zigeunerbanden, welchen es gelungen ist, sich über die Grenze zu schleichen und ins Innere des Landes zu gelangen, ohne Weiteres verkauft, um die Nahrungs und Schubkosten wenigstens theilweise zu decken. Die Gemeinden haben bei Verfolgung vagirender Zigeuner Hand in Hand vorzugehen. Jeder aufgegriffene Zigeuner ist ärztlich zu untersuchen; wird er an einer ansteckenden Krankheit leidend befunden, so ist er sofort an das nächste Spital abzustellen.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 27. Oktober 1888, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5171-verordnungen-gegen-zigeunerbanden-in-kraft-gesetzt-pferde-und-wagen-1888).

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