Hof " abgestiegen. Das XXXIII. Stück des Reichsgesetzblattes enthält das kaisert. Patent vom 19. Sept. d. I., womit für den ganzen Umfang des Kaiserthums Oesterreich Bestimmungen zur Regelung des Münzwesens aus Anlaß des Münzvertrages dto. Wien 24. Jänner d. Js. erlassen werden. Es wird festgesetzt, daß die gesetzlichen Landesmünzen und die in Gemeinschaft mit den Staaten des deutschen Zollvereins festgestellten Vereinsmünzen in Silber, Scheidemünzen aber in Silber und in Kupfer ausgeprägt werden. Gold wird als Handelsmünze ausgeprägt. Allen ferneren Ausmünzungen, einschließlich der mit der Jahreszahl 1857 geprägten Münzen, wird das Pfund gleich 500 Grammen zur Grundlage dienen. Dieses Pfund wird auf den k. k. Münzstätten als ausschließliches Münzgewicht eingeführt und zu diesem Zwecke in Tausendtheile getheilt. Die Theilung des Tausendtheiles erfolgt in dezimaler Abstufung; der zehnte Theil desselben erhält den Namen Aß. Der gesetzliche Landesmünzfuß ist der Fünfundvierzig - Guldenfuß. Aus einem Pfund feinen Silbers werden fünfundvierzig Gulden geprägt. Der Gulden (Florenus) ist die österreichische Münzeinheit und wird in Hunderttheile, jeder Hunderttheil in Zehntkeile getheilt. Die nach diesem Münzfüße ausgeprägten Münzen werden Münzen „ österreichischer Währung " benannt. In österreichischer Währung werden ausgeprägt: an Landesmünzen, a) Zweiguldenstücke 22 V 2 aus einem Pfund feinen Silbers; b) Einguldenstücke, 45 aus einem Pfund feinen Silbers; c) Viertelgutdenstücke, 180 aus einem Pfund feinen Silbers; an Vereinsmünzen: ä) Zwei - Vereinsthaler - ( Drei- Gulden -) Stücke, 15 aus einem Pfund feinen Silbers; e) Ein - Vereinsthaler- (Einundeinhalb - Gulden -) Stücke, 30 aus einem Pfund feinen Silbers. Es werden die unter a, b, d und e bezeichneten Münzen 90 %ooo Theile feinen Silbers und 100 / 10 oo Theile Kupfer enthalten. Die Viertelguldenstücke ( e) werden 520 /iooo Theile feinen Silbers und 48 %ooo Theile Kupfer enthalten. An Scheidemünzen werden ausgeprägt: Stücke zu zehn und zu fünf Hunderttheilen in Silber und Stücke zu drei und ein Hunderttheilen und Stücke von fünf Tausendtheilen in Kupfer. Die Silberscheidemünze wird derart ausgeprägt, daß fünfhundert Stücke zu zehn Hunderttheilen und tausend Stücke zu fünf Hunderttheilen ein Pfund feinen Silbers enthalten. Bei der Ausprägung der Kupferscheidemünze wird das Pfund Kupfer in Einhundertfünfzig Hunderttheile ausgeprägt. Die Kupferscheidemünzen bestehen aus: Drei - Hunderttheil - Stücken, Ein - Hunderttheil - Stücken, Fünf - Tausendtheil- Stücken.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 30. September 1857, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/524-neue-bestimmungen-zum-muenzwesen-im-kaiserlichen-oesterreich-1857).
Ueder ländliche Kredit - Anstalten. Wenn auch in Tirol nicht wie in anderen Ländern z. B. in Bayern, am preußischen Oberrbein rc. das Treiben der jüdischen Viehhändler und Güterzertrümmerer zu beklagen ist, gegen deren W …
Innsbruck am 19. November 1857. 3 Bei Varl Niggl ivormals. Jos. Riss) unter der Laube ist frisch angekommeu: Anguilotti, Holländer Vollhäringe, Senf französischer, offen und in Tiegeln, Oonsoniö, Punschessenz, Rhum; fern …
In der Gegend von Imst sollen Aufkäufe von Erdäpfeln zum Branntweinbrennen für ein dortiges Geschäftshaus Vorkommen, was den Preis dieses Nahrungsmittels künstlich steigert. …
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