beschlossene Resolution an den Senat mit dem Bemerken zurück, dass dieselbe in einer ungesetzlichen Versammlung beschlossen worden sei und daher vom Senat nicht angenommen werden könne. Der Rector ließ sich sodann mündlich die in der vorher stattgefundenen Versammlung formulierten Wünsche der Studentenschaft vortragen. Am Abend trat der akademische Senat wieder zu einer Sitzung zusammen, welche bis gegen Vall Uhr nachts dauerte. Heute früh erschien nuu am schwarzen Brett der Universität folgende gestern verfasste Kundmachung des Senates: „Die Studentenschaft hat heute dem Herrn Rector Wünsche vorgelegt, die von einer irrigen Auffassung der Sachlage zeigen und zum Theile Unmögliches verlangen. Der Senat ist wie immer bereit, für die Interessen der Studierenden nach den ihm zu Gebote stehenden Mitteln einzutreten. In der Verfolgung ihrer Ziele hat aber die Studentenschaft sich zu ungesetzlichen Schritten Hinreißen lassen, welche zur Schließung der Universität, Verlust des Semesters und Verlust der Stipendien führen könn n Der akademische Senat ist nicht in der Lage, die hohe Unterrichtsverwaltuug zur Bekanntgabe der Gründe für das Verbot der Versammlung zu veranlassen. Auch über die Abhaltung einer neuen Versammlung ist eine Entscheidung vorläufig nicht möglich, da die Gründe nicht bekannt sind, welche zum Verbote der Versammlung geführt haben. Der Senat appelliert neuerdings an das Pflichtgefühl der Studentenschaft und erwartet mit Bestimmtheit, dass sie den illegalen Weg verlässt und im eigenen wie im Interesse der Universität den Besuch der Vorlesungen unverzüglich aufnimmt. " Im Hotel „ Stadt München " fand ebenfalls gestern abends betreffs der Studentenangelegenheit eine Versammlung der alten Herren der an der hiesigen Universität bestehenden Corporationen statt. In einem andern Zimmer desselben Hotels war das Actionscomite der Studentenschaft versammelt; zwischen beiden wurden lebhafte Verhandlungen geführt. Die Berathung konnte aber nicht zu Ende geführt werden. Die alten Herren sind nun neuerlich dringend eingeladen, heute ( Mittwoch) um halb 2 Uhr Nachmittag im Hotel „ Stadt München " abermals zu einer Besprechung zu erscheinen, Nachmittag um 3 Uhr fand gestern an der Universität die Promotion des Herrn Franz N e st o r zum Doctor der Rechte statt. Der feierliche Act trug bei den gegenwärtigen Verhältnissen an der Universität einen eigenartigen Charakter. Im Promotionssaal waren außer dem Promovierenden nur die Functionäre der Universität anwesend. Die Studenten, Mitglieder der „ Austria " und Vertreter der anderen studentischen Corporationen, erwarteten den neuen Doctor vor dem Thore der Universität, wo er mit Prositrufen empfangen und beglückwünscht wurde.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 17. Mai 1893, S. 3, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/5684-verbotene-versammlung-und-zurueckgewiesene-resolution-der-1893).
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